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Заверение копий диплома и аттестата!
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в ответ Old Navy 08.07.10 19:42
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In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung einer Kopie durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.
In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung einer Kopie durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.
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Die öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB) vollzieht ein Notar. Er vermerkt auf der Urkunde, welche Person die dortige Unterschrift oder das Handzeichen vollzogen oder anerkannt hat. Die öffentliche Beglaubigung kann durch eine notarielle Beurkundung der Erklärung ersetzt werden.
Die öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB) vollzieht ein Notar. Er vermerkt auf der Urkunde, welche Person die dortige Unterschrift oder das Handzeichen vollzogen oder anerkannt hat. Die öffentliche Beglaubigung kann durch eine notarielle Beurkundung der Erklärung ersetzt werden.