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Недопущение к аспирантуре
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Anutik@ Heartbreaking, soulshaking, breathtaking
in Antwort Lioness 30.01.09 14:13, Zuletzt geändert 30.01.09 17:18 (Anutik@)
В ответ на:
Должен? А моих знакомых заставляли менять университет. Через 5 лет. Я имею в виду, конечно, иностранных Mitarbeiter, а
те, которые с ПМЖ, как работали так и работают.
Должен? А моих знакомых заставляли менять университет. Через 5 лет. Я имею в виду, конечно, иностранных Mitarbeiter, а
те, которые с ПМЖ, как работали так и работают.
порылась в нете и вот что нашла:
В ответ на:
(i) ohne Promotion (╖ 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG):
Mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal, das nicht promoviert ist, dürfen
befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund für höchstens 6 Jahre abgeschlossen
werden. Dabei ist es unerheblich, ob eine Promotion tatsächlich angestrebt wird.
Entscheidend ist nur, dass der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin nicht promoviert ist.
(ii) mit Promotion (╖ 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG):
Nach Abschluss der Promotion sind befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen
Grund wiederum für maximal 6 Jahre zulässig (in der Medizin für maximal 9 Jahre).
(i) ohne Promotion (╖ 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG):
Mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal, das nicht promoviert ist, dürfen
befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund für höchstens 6 Jahre abgeschlossen
werden. Dabei ist es unerheblich, ob eine Promotion tatsächlich angestrebt wird.
Entscheidend ist nur, dass der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin nicht promoviert ist.
(ii) mit Promotion (╖ 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG):
Nach Abschluss der Promotion sind befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen
Grund wiederum für maximal 6 Jahre zulässig (in der Medizin für maximal 9 Jahre).
www.tarifini.de/Documents/Tarif/Material/070322_Broschuere_Befristungsrec...