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Еклмн, и ведь этому верят
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в ответ Пух 13.10.07 22:27
Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation
In ╖ 3 Abs. 1 der Bundesärzteordnung sind die Voraussetzungen genannt. Bei einem Antrag auf Erteilung der Approbation müssen Antragsteller die deutsche ärztliche Ausbildung abgeschlossen haben und
Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben oder heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer,
И до свидания
In ╖ 3 Abs. 1 der Bundesärzteordnung sind die Voraussetzungen genannt. Bei einem Antrag auf Erteilung der Approbation müssen Antragsteller die deutsche ärztliche Ausbildung abgeschlossen haben und
Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben oder heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer,
И до свидания
Данное сообщение создано инопланетным агентом выполняющим на территории России функции рептилоида. Короче редкостная тварь