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российские немцы

04.08.03 09:40
Re: российские немцы
 
  shrink постоялец
in Antwort shrink 04.08.03 09:19
Некоторые документы о состояния системы образования в немецких колониях в 1841 (!) году и другие ключевые документы....
http://www.russlanddeutschegeschichte.de/Kulturarchiv/quellen_geschichte_russlanddeutsche.htm
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SCHULBESUCH (1841)
Regeln für den Besuch der Dorfschulen und der Kinderlehre vom Jahre 1841, die man auch heute wieder einführen sollte.
Zur Beförderung des Schulwesens in den Kolonien, werden auf höheren Befehl den Dorfbehörden, und sämtlichen Familienvätern folgende Regeln zur treuen Beobachtung und Erfüllung vorgeschrieben:
╖ 1. Jeder Familienvater ist verpflichtet seine Kinder, Zöglinge, Lehrlinge oder Diener beiderlei Geschlechts, welche ihr siebentes Jahr zurückgelegt haben, alltäglich, vom Anfange Oktober bis Ende März, in die Schule zu schicken, und des Sonntags selbigen die Katechisation oder Kinderlehre beiwohnen zu lassen.
╖ 2. Jeder Schulmeister führt ein treues, namentliches Verzeichniß über sämtliche Kinder die in die Schule erscheinen müssen, und nach Beendigung sowohl der Morgen- als Nachmittags-Lehrstunden, wie auch nach jeder Katechisation oder Kinderlehre, hält er eine Ausrufung ab, trägt die Anwesenden in ein besonderes Verzeichniß ein, welches er jeden Tag der Dorfbehörde der Kolonie überreicht.
╖ 3. Nachdem die Dorfbehörde das Verzeichniß empfangen, zieht sie in den Familien Erkundigungen ein, über die Ursachen des Ausbleibens der Schüler aus der Schule, und wenn sie selbige gesetzlich findet, merkt sie es dem Namen gegenüber an, für die aber ohne gesetzlichen Grund ausgebliebenen, zieht die Dorfbehörde vom Familienvorstande die hier unten festgesetzte Geldstrafe ein.
╖ 4. Als gesetzliche Gründe des Ausbleibens der Schüler werden angesehen: Krankheiten des Schülers selbst; die Nothwendigkeit, einen zur Familie gehörige Kranken zu pflegen; ein Sterbefall in der Familie, dies jedoch nur bis zur Beendigung des Leichenbegängnisses, und ein stürmisches Wetter bei entlegenem Wege zur Schule.
A n m e r k u n g:
Es können auch andere nicht minder wichtige Gründe eintreten, welche den Schüler in die Schule zu erscheinen verhindern werden weßhalb die Dorfbehörde bei solchen Gelegenheiten nach ihrem Ermessen beurteilen muß; ob diese Gründe als hinreichnd zur Befreiung von der Geldstrafe anzusehen sind, oder nicht.
╖ 5. Für ein jedes Ausbleiben eines Schülers aus der Schule ohne triftigen Grund, zahlen die Ältern, Vormünder, Erzieher oder Familienvorstände zu 3 Kop. Silber.
╖ 6. Die Geldstrafe wird, wie bereits oben gesagt, durch die Dorfbehörde eingezogen, und wird zugleich mit dem Verzeichnisse den Kirchenältesten gegen Quittung zur Einverleibung in die Schul-Kasse übergeben.
╖ 7. Die Schul-Kasse wird auf derselben Grundlage, wie jedes Kirchenvermögen, verwaltet und die beigetriebenen Geldstrafen werden zur Anschaffung der unentbehrlichen Bücher für arme Kinder und derjenigen Bücher angewendet, welche bei Prüfungen den durch Fleiß ausgezeichneten Schülern verteilt werden.
╖ 8. Wenn die der Geldstrafe unterliegenden Personen nicht im Stande sein sollten, selbige zu erlegen, dann werden sie von der Dorfbehörde, anstatt der Geldstrafe, mit Gemeindearbeit bestraft, und namentlich für ein jedes Ausbleiben des Schülers aus der Schule mit einem halben Tage.
Odessa, den 7. Dezember 1841.
Stellvertretender General-Fürsorger der Kolonisten
Staatsrath v. Hahn
Aus: Konrad Keller, Die Deutschen Kolonien in Südrußland, Neuauflage hrsg. v. Historischen Forschungsverein der Deutschen aus Russland e.V., Stuttgart, München 2000,
S. 110-111
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Instruktion für die Kommandanten der Sonderkommandanturen des MVD der UdSSR für die Arbeit unter den ausgesiedelten Sondersiedlern (Juni 1949) Die in der Sondersiedlung befindlichen Deutschen, Karačaer, Čečenen, Ingušen, Balkaren, Kalmücken, Krimtataren, Krimgriechen, Krimbulgaren und Krimarmenier, Türken, Kurden und Chemšinen sowie die aus dem Baltikum Ausgesiedelten (Letten, Esten und die 1949 ausgesiedelten Litauer) gelten als ╩Verschickte╚.
Auf Grund des Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der Union der SSR vom 26. November 1948:
a. sind diese Verschickten auf ewig in die Sondersiedlung verwiesen worden, sie haben nicht das Recht, in ihre früheren Wohnorte zurückzukehren;
b. wurden für diese Verschickten für den eigenmächtigen Wegzug (die Flucht) aus den Orten ihrer Pflichtansiedlung 20 Jahre Zwangsarbeit festgesetzt.
Andere in der Sondersiedlung befindliche Kontingente wie etwa ╩OUN╚-Mitglieder, ╩Vlasov-Leute╚, Mitglieder der Familien von Anführern und aktiven Banditen aus der Litauischen SSR, die ╩Ukazniki╚ u. a. in der Sondersiedlung befindlichen Personen sind ╩Sondersiedler╚. Die Sondersiedler werden im Falle der Flucht aus den Ansiedlungsorten nach Art. 24 des Strafgesetzbuches 82 der RSFSR115 und den entsprechenden Art. der Strafgesetzbücher der anderen Unionsrepubliken bestraft. Der Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der Union der SSR vom 26. November 1948 erstreckt sich nicht auf diese Personen.
115 In anderen Quellen, so im Dok. 307, heißt es: gemäß Ziff. 2 des Artikels 82 des StGB der RSFSR ...
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Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 29. August 1964 über Änderungen des Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 ╩Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Volga-Rayons leben╚ Zur Veröffentlichung im ╩Anzeiger╚132
Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR
Über Änderungen des Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 ╩Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Volga-Rayons leben╚
Im Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 ╩Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Volga-Rayons leben╚ wurden gegenüber großen Gruppen von deutschen Sowjetbürgern Anschuldigungen erhoben, den faschistischen deutschen Landräubern aktive Unterstützung und Vorschub geleistet zu haben.
Das Leben hat erwiesen, daß diese pauschal erhobenen Anschuldigungen haltlos und Ausdruck der angesichts des Personenkults um Stalin herrschenden Willkür waren. In Wirklichkeit hat die überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung in den Jahren des Großen Vaterländischen Krieges gemeinsam mit dem ganzen Sowjetvolk durch ihre Arbeit zum Sieg der Sowjetunion über das faschistische Deutschland beigetragen, und in den Nachkriegsjahren beteiligt sie sich aktiv am kommunistischen Aufbau.
Dank der großen Unterstützung durch die kommunistische Partei und den Sowjetstaat wurde die deutsche Bevölkerung in den vergangenen Jahren in den neuen Wohngebieten fest integriert, sie genießt alle Rechte der Bürger der UdSSR. Sowjetbürger deutscher Nationalität arbeiten gewissenhaft in Betrieben, Sovchozen und Institutionen, beteiligen sich aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben. Viele von ihnen sind Abgeordnete im Obersten Sowjet und in örtlichen Sowjets der Werktätigendeputierten der RSFSR, der Ukrainischen, der Kazachischen, der Uzbekischen der Kirgizischen und weiterer Unionsrepubliken, sind in leitenden Funktionen in Industrie und Landwirtschaft, im Apparat der Sowjets und im Parteiapparat tätig. Tausende von deutschen Sowjetbürgern wurden für ihre Arbeitsleistungen mit Orden und Medaillen der UdSSR ausgezeichnet, sind Träger von Ehrentiteln der Unionsrepubliken. In Rayons einer Reihe von Gebieten, Regionen und Republiken mit deutscher Bevölkerung gibt es Mittel- und Grundschulen, in denen in deutscher Sprache unterrichtet wird oder das Erlernen der deutschen Sprache für schulpflichtige Kinder organisiert ist, es werden in deutscher Sprache regelmäßig Rundfunksendungen ausgestrahlt und Zeitungen herausgegeben, weitere Kulturveranstaltungen für die deutsche Bevölkerung durchgeführt.
Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR beschließt:
1. Der Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 ╩Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Volga-Rayons leben╚ (Sitzungsprotokoll des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941, Nr. 9, Position 256) wird in dem Teil aufgehoben, der pauschal erhobene Anschuldigungen gegen die deutsche Bevölkerung, die in den Volga-Rayons lebte, enthält.
2. In Anbetracht der Tatsache, daß die deutsche Bevölkerung in ihren neuen Wohngebieten auf dem Territorium einer Reihe von Republiken, Regionen und Gebieten des Landes fest integriert ist und die Rayons ihres früheren Wohnsitzes besiedelt sind, werden die Ministerräte der Unionsrepubliken zwecks einer weiteren Entwicklung der Rayons mit deutscher Bevölkerung beauftragt, der auf dem Territorium dieser Gebiete lebenden deutschen Bevölkerung auch weiterhin Hilfe und Unterstützung beim wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau unter Berücksichtigung ihrer nationalen Eigenart und ihrer Interessen zu gewähren.
132 Ursprünglich war der Erlaß nicht zur Veröffentlichung bestimmt. In der Unterlage ist diese Stelle durchgestrichen und durch ╩Zur Veröffentlichung im Anzeiger╚ ersetzt.
Der Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR
gez. Mikojan
Der Sekretär des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR
gez. Georgadze
Moskau, Kreml
29. August 1964
Nr. 2820-VI
Quelle: Eisfeld, Nr. 409
 

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