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Чего хотят турки ?

15.07.07 10:41
Re: Чего хотят турки ?
 
xenophil старожил
xenophil
в ответ tuv 15.07.07 10:19
Последние недели было плохо со временем, поэтому подробно ознакомиться с законопроектом не удалось.
Читал разные мнения, но еще не сумел сделать для себя окончательные выводы. Есть такое (юридическое)
мнение:
В ответ на:
Nachzugsregelungen verstoßen gegen Gleichheitsgrundsatz
Die türkischen Verbände, die den Integrationsgipfel im Kanzleramt boykottieren, erwägen eine Verfassungsklage gegen das Zuwanderungsgesetz. Der Gang nach Karlsruhe hätte Juristen und Migrationsexperten zufolge durchaus Aussicht auf Erfolg. └Die Regelungen zum Familiennachzug, wonach etwa Türkinnen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen, Japanerinnen aber nicht, verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes⌠, sagt Bernd Mescowicz von der Flüchtlingsorganisation └Pro Asyl⌠. Zahlreiche SPD-Abgeordnete hatten ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Allerdings kann kein Verband vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Klageberechtigt wäre zum Beispiel ein von der Neuregelung betroffener Ehepartner. Nach der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Novelle des Zuwanderungsgesetzes dürfen Ehepartner aus einem Nicht-EU-Staat nur noch dann nach Deutschland ziehen, wenn sie volljährig sind und bereits vor der Einreise └einfache⌠ Deutschkenntnisse nachweisen können. Letzteres gilt aber nicht für Staaten, deren Bürger visumsfrei nach Deutschland einreisen können. Frauen etwa aus Südkorea, Japan, Australien oder den USA müssten deshalb keine Sprachkenntnisse nachweisen, Türkinnen oder Thailänderinnen aber schon. Zudem wird verlangt, dass der Lebensunterhalt der Familie vollständig aus eigenen Mitteln gesichert ist.

http://www.welt.de/politik/article1023412/SPD-Innenexperte_fordert_Einbuergerung...
Или вот разные мнения:
В ответ на:
Regelung zum Familiennachzug im Innenausschuss des Deutschen Bundestages umstritten
Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher EU-Richtlinien (BT-Drs. 16/5065) im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 21.05.2007 stand die Frage, ob die Forderung der Bundesregierung, dass ausländische Ehegatten nur dann nach Deutschland nachziehen dürfen, wenn sie bereits über Deutschkenntnisse verfügen, mit dem Grundgesetz vereinbar sei, im Mittelpunkt und wurde von den Sachverständigen unterschiedlich beantwortet.
Bei der geplanten Regelung zum Ehegattennachzug gebe es verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bedenken, führte der Vertreter des Bundesverwaltungsgerichts Klaus Dienelt aus. Der Wunsch nach Sprachkenntnissen sei zwar "verständlich" und "integrationspolitisch wünschenswert", ohne die Einführung einer bislang nicht vorgesehenen Härtefallklausel entstehe jedoch im Extremfall ein dauerhaftes Nachzugsverbot, das im Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stehe.
Dagmar Freudenberg vom Deutschen Juristinnenbund forderte die Parlamentarier auf, das Kriterium der Sprachkenntnisse "ersatzlos zu streichen", da damit etwa Frauen aus Ländern, in denen es nur wenige oder keine Angebote für Sprachkurse gebe, diskriminiert würden. In der Praxis sei es sinnvoller, wenn die nachziehenden Ehepartner die Sprachkurse in Deutschland absolvieren würden, da so auch die Möglichkeit einer "inhaltlichen Kontrolle" der Kurse bestehe. Auch der Frankfurter Rechtsanwalt Reinhard Marx plädierte gegen die Regelung: So wie die Familienzusammenführung derzeit geplant sei, werde es zu "integrationsfeindlichen Auswirkungen" kommen. Ähnlich kritisch äußerte sich Stefan Kessler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst. In seiner schriftlichen Stellungnahme hatte er die Regelung als "unverhältnismäßigen Eingriff in das Ausländern und Deutschen gleichermaßen zukommende Grundrecht auf eheliches Zusammenleben" gewertet.
Kay Heilbronner (Universität Konstanz) und Christian Hillgruber (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) verteidigten die Regelung. Aus Artikel 6 des Grundgesetzes, der den Schutz der Familie gewährt, lasse sich kein Anspruch auf den Nachzug ausländischer Ehepartner ableiten, so Heilbronner. Der Wunsch nach sprachlicher Integrationsfähigkeit nachziehender Ehepartner sei ein "gewichtiges Rechtsgut" - eine entsprechende Regelung sei nur dann verfassungsrechtlich bedenklich, wenn sie den Nachzug dauerhaft und irreversibel verhinderte. Dies sei jedoch nicht der Fall. Auch Hillgruber führte aus, die getroffene Regelung sei im Sinne des Gemeinwohls und verhältnismäßig. Eine sprachliche Integrationsleistung sei erforderlich, denn die fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache werde "zu Recht als größtes Integrationsmanko" wahrgenommen und schließe Betroffene vom wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland aus.
Elke Tießler-Marenda vom Deutschen Caritas Verband und Ruth Weinzierl vom Deutschen Institut für Menschenrechte kritisierten den Gesetzentwurf, da er die EU-Richtlinien zum Teil gar nicht oder mangelhaft umsetze und dies da, wo es geschehe, nur restriktiv tue. Ehen mit einem ausländischen Partner würden, so Tießler-Marenda in ihrer Stellungnahme, unter "den Generalverdacht gestellt", dass ihr Abschluss unter Zwang oder mit Täuschungsabsicht erfolge. Auch Weinzierl äußerte die Überzeugung, der Entwurf löse "zum Teil erhebliche Bedenken bezüglich seiner Menschenrechtskonformität" aus. Ob die Regelungen zum Familiennachzug geeignet seien, um die damit gewünschten Ziele zu erreichen, sei zweifelhaft.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/5065 (PDF)

http://www.lexisnexis.de/aktuelles/117331
А вот сам законопроект:
http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605065.pdf
Но сейчас, к сожалению, нет времени с ним подробно ознакомиться (почти 250 стр.) и с юр. комментариями к нему. А преждевременные
выводы не хотелось бы делать.
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere."
 

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