Deutsch

Донос, донос, донос

26.06.03 11:08
Донос, донос, донос
 
Agnitum старожил
Когда коворят о доносах и гулаге, забывают, что и в германии такое же было
<
http://www.geschichte.uni-hannover.de/projekte/hildesheim/denunziation.html
"Heimtücke":Die Rechtsgrundlage für viele Denunziationen
Wichtigste Grundlage für die Bestrafung regimekritischer Äußerungen war das "Heimtückegesetz" vom 20.12.1934. Danach wurde mit
Gefängnis bestraft, wer "öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen" tätigte, die geeignet
waren, "das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben". Verschärft wurde diese Strafandrohung noch dadurch, dass
nicht nur öffentliche, sondern auch in privatem Rahmen gemachte Aussagen unter Strafe gestellt wurden, "wenn der Täter damit rechnen
muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen würde". Das Gesetz setzte dabei ganz auf die Bereitschaft der Bevölkerung zur
Denunziation, da die personell ohnehin schlecht ausgestattete Gestapo sonst kaum in der Lage gewesen wäre, regimekritische Äußerungen
oder ähnliche Vergehen zu verfolgen. Der Staat hob somit jegliche Privatsphäre auf, man war zu ständiger Selbstzensur gezwungen.
Vernachlässigte man diese, lieferte man sich gänzlich dem Wohlwollen seiner Gesprächspartner oder Zuhörer aus.
Dennoch existierte von seiten des Staates keinerlei "Anzeigepflicht", wenngleich der vorauseilende Gehorsam vieler Denunzianten diesen
Eindruck erwecken könnte. So zeigte eine Hildesheimerin im Jahr 1938 ihren Untermieter bei der Gestapo an, da dieser ihr gegenüber in
einem Gespräch unter vier Augen abfällige Äußerungen über Hitler und Mussolini getan hatte. Im Prozess um ihre Anzeige nach dem Krieg
gab sie zu Protokoll, aus reinem Selbstschutz gehandelt zu haben: "Da ich fürchtete, daß ich durch sein Benehmen Unannehmlichkeiten
bekommen könnte, bin ich zur Gestapo gegangen". Obwohl nicht ersichtlich ist, wie seine Bemerkungen außer durch die Anzeigeerstatterin
selbst an die Öffentlichkeit hätten kommen sollten und deren Motiv somit äußerst fragwürdig erscheint, wurden die Ermittlungen in
diesem Fall eingestellt.
"Denunziantentum böser und mißgünstiger Nachbarn": Denunziation ja, Denunzianten nein
Der Umgang des NS-Staates mit den Denunziationen erscheint paradox: So sehr der Staat auch auf freiwillige Denunziationen angewiesen
war, so unbeliebt war der Denunziant. Ein gutes Beispiel hierfür liefert in Hildesheim der Fall der Luise Timpe, die von Zeugen als
notorische Anzeigeerstatterin beschrieben wird und die schließlich sogar deswegen inhaftiert wurde. Zum Teil versuchte der Staat
selbst, die von ihm ausgelöste Denunziationsflut wieder einzudämmen. Sogar der berüchtigte Präsident des Volksgerichtshofs, Roland
Freisler, forderte 1941, sich von den "Niederungen des Lebens, insbesondere vom Denunziantentum böser und mißgünstiger Nachbarn" zu
lösen, da der Staat "den Einflüsterungen von Denunzianten nicht gerne" folge.
>
|Пингуй, не пингуй, все равно получишь e-mail
 

Перейти на