Вход на сайт
17 июня 1953
2067 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
cibongo2002 местный житель
в ответ Khimik 24.06.03 23:59
Дело именно ИМХО что в нежелании интегрироваться.
Я, пожалуй, соглашусь с вами, если вы мне ответие, как можно интегрироваться в подобной ситуации:
Выдержки из учебника по истории,< "Mittelalter und Renaissance">, глава <"Patriziat, Zünfte und Stadtregiment".:
"...Allerdings darf man auch nicht vergessen, daß die Unterschichten der Stadt, Knechte und Mägde, Tagelöhner, Handelsgehilfen, Handwerksgesellen, viele Frauen, Bettler und die Unehrlichen wie Henker und Totengräber, die Kranken und Aussätzigen keinerlei Rechte hatten. Ihre Zahl betrug zwischen 30-60% der Einwohner einer Stadt. Desgleichen waren die Juden ohne irgendwelche Rechte.">
Что касается флорентийских банковских домов: <" Im späten Mittelalter waren die Bankiers selbst bei der Kirche hochangesehene Männer, ganz im Gegensatz zu frühehren Zeiten. Früher hatte die Kirche ihren Gläubigen das reine Geldgeschäft verboten. Geld auszuleihen und dafür Zins zu nehmen, schien dem christlichen Gebot der Barmherzigkeit zu wiedersprechen. Darum hielt die Kirche lange am Zinsverbot für die Christen fest. Dieses Verbot galt indessen nicht für Juden und Araber.
Seit dem Ende der antiken Welt lebten die Juden im ganzen Abendland verstreut. Sie hatten keinen Grundbesitz, weil sie keinen haben durftn, und auch der Zugang zu den Zünften war ihnen verwehrt. So verlegten sie sich, da sie vom kirchlichen Zinsverbot nicht betroffen waren, mancherorts auf das Geldleihgeschäft. Kaum ein Jude allerdings betrieb das damals schon im Großen. Sie gaben vielmehr kleine Kredite gegen Hinterlegung eines Pfandes. Dieses Pfandleihgeschäft wurde vor allem von den kleinen Leuten in Anspruch genommen. Da viele von ihnen ihre Schulden nie zurückzahlen konnten, waren die Zinsen bei der Pfandleihe außerordentlich hoch Das erschien dem Volk als Wucher Deshalb standen die jüdischen Geldleiher bei den einfachen Leuten in bösem Ruf, obgleich - oder gerade weil - man überall auf sie angewiesen war. Man wußte jedoch, daß die Juden den städtischen Handel belebten und oft tüchtige Kaufleute waren.
Die Juden hatten ihre eigenen Kirchen(Sinagogen), Piester(Rabbiner), Friedhöfer. Oft mußten sie in einem eigenen Stadtviertel (Judengasse, Ghetto) wohnen. Ihres Glaubens und vielfach auch ihres Reichtums wegen hat man sie angefeindet, gedemütigt und immer wieder in großer Zahl ermordet."
Aus: W.Hug/E.Rumpf/J.Grolle: Menschen in ihrer Zeit, Band 2.
Verordnung des Kölner Rats vom 4.Juli 1404
"Juden und Jüdinnen, jung und alt, die in Köln wohnen und als Fremde hereinkommen, sollen solche Kleidung tragen, daß man sie als Juden erkennen kann:
1. Sie sollen an ihren Überröcken und Röcken Ärmel tragen, die nicht weiter als eine halbe Elle sind.
2. Die Kragen an den Röcken und Überwürfen dürfen nicht mehr als einen Finger breit sein.
3. Pelzwerk darf an den oberen und unteren Enden der Kleider nicht zu sehen sein.
4. Geschnürte Kleider dürfen sie nur an den Armen tragen.
5. Die Aufschläge an den Ärmeln von Männer- und Frauenkleidern dürfen nicht länger sein als die Vorseite der Hand.
6. Die Mäntel müssen Fransen haben und mindestens bis zu den Waden reichen.
7. Die Überwürfe dürfen nicht an beiden Seiten offen sein; sie müssenbis auf eine Hand breite zur Erde reichen.
8. Die Kapuzen eines jeden Mannes über 13 Jahre müssen mindestens eine Elle lang sein, die Schulterkragen anderthalb Ellen lang und nicht breiter als ein halbes Viertel.
9. Sie sollen keine Seidenschuhe weder im Haus noch draußen tragen.
10. Oberhalb des Ohrläppchens dürfen sie sich nicht scheren lassen, es sei denn, es ließe sich einer den Kopf kahl scheren.
11. Kein Kind über 3 jahre darf geschlitzte oder gerippte Kleider tragen.
12. Ein jüdisches Mädchen darf nur ein Haarband unter sechs Gulden Wert und unter zwei Fingern Breite tragen.
13. An Werktagen dürfen jüdische Frauen Ringe von höchstens drei Gulden Wert tragen, und zwar an jeder Hand nur einen.
14. Sie dürfen an Werktagen auch keine vergoldeten Gürtel anlegen, die überdies nicht breiter als zwei Finfer sein dürfen.
15. An ihren Feiertagen dürfen sie Gürtel bis zum Wert von zwei Mark Silber tragen, und ebenso dürfen dann die Frauen zwei Ringe bis zu sechs Gulden Wert haben>
...Под ангельскими чертами скрывалась женщина ...
Я, пожалуй, соглашусь с вами, если вы мне ответие, как можно интегрироваться в подобной ситуации:
Выдержки из учебника по истории,< "Mittelalter und Renaissance">, глава <"Patriziat, Zünfte und Stadtregiment".:
"...Allerdings darf man auch nicht vergessen, daß die Unterschichten der Stadt, Knechte und Mägde, Tagelöhner, Handelsgehilfen, Handwerksgesellen, viele Frauen, Bettler und die Unehrlichen wie Henker und Totengräber, die Kranken und Aussätzigen keinerlei Rechte hatten. Ihre Zahl betrug zwischen 30-60% der Einwohner einer Stadt. Desgleichen waren die Juden ohne irgendwelche Rechte.">
Что касается флорентийских банковских домов: <" Im späten Mittelalter waren die Bankiers selbst bei der Kirche hochangesehene Männer, ganz im Gegensatz zu frühehren Zeiten. Früher hatte die Kirche ihren Gläubigen das reine Geldgeschäft verboten. Geld auszuleihen und dafür Zins zu nehmen, schien dem christlichen Gebot der Barmherzigkeit zu wiedersprechen. Darum hielt die Kirche lange am Zinsverbot für die Christen fest. Dieses Verbot galt indessen nicht für Juden und Araber.
Seit dem Ende der antiken Welt lebten die Juden im ganzen Abendland verstreut. Sie hatten keinen Grundbesitz, weil sie keinen haben durftn, und auch der Zugang zu den Zünften war ihnen verwehrt. So verlegten sie sich, da sie vom kirchlichen Zinsverbot nicht betroffen waren, mancherorts auf das Geldleihgeschäft. Kaum ein Jude allerdings betrieb das damals schon im Großen. Sie gaben vielmehr kleine Kredite gegen Hinterlegung eines Pfandes. Dieses Pfandleihgeschäft wurde vor allem von den kleinen Leuten in Anspruch genommen. Da viele von ihnen ihre Schulden nie zurückzahlen konnten, waren die Zinsen bei der Pfandleihe außerordentlich hoch Das erschien dem Volk als Wucher Deshalb standen die jüdischen Geldleiher bei den einfachen Leuten in bösem Ruf, obgleich - oder gerade weil - man überall auf sie angewiesen war. Man wußte jedoch, daß die Juden den städtischen Handel belebten und oft tüchtige Kaufleute waren.
Die Juden hatten ihre eigenen Kirchen(Sinagogen), Piester(Rabbiner), Friedhöfer. Oft mußten sie in einem eigenen Stadtviertel (Judengasse, Ghetto) wohnen. Ihres Glaubens und vielfach auch ihres Reichtums wegen hat man sie angefeindet, gedemütigt und immer wieder in großer Zahl ermordet."
Aus: W.Hug/E.Rumpf/J.Grolle: Menschen in ihrer Zeit, Band 2.
Verordnung des Kölner Rats vom 4.Juli 1404
"Juden und Jüdinnen, jung und alt, die in Köln wohnen und als Fremde hereinkommen, sollen solche Kleidung tragen, daß man sie als Juden erkennen kann:
1. Sie sollen an ihren Überröcken und Röcken Ärmel tragen, die nicht weiter als eine halbe Elle sind.
2. Die Kragen an den Röcken und Überwürfen dürfen nicht mehr als einen Finger breit sein.
3. Pelzwerk darf an den oberen und unteren Enden der Kleider nicht zu sehen sein.
4. Geschnürte Kleider dürfen sie nur an den Armen tragen.
5. Die Aufschläge an den Ärmeln von Männer- und Frauenkleidern dürfen nicht länger sein als die Vorseite der Hand.
6. Die Mäntel müssen Fransen haben und mindestens bis zu den Waden reichen.
7. Die Überwürfe dürfen nicht an beiden Seiten offen sein; sie müssenbis auf eine Hand breite zur Erde reichen.
8. Die Kapuzen eines jeden Mannes über 13 Jahre müssen mindestens eine Elle lang sein, die Schulterkragen anderthalb Ellen lang und nicht breiter als ein halbes Viertel.
9. Sie sollen keine Seidenschuhe weder im Haus noch draußen tragen.
10. Oberhalb des Ohrläppchens dürfen sie sich nicht scheren lassen, es sei denn, es ließe sich einer den Kopf kahl scheren.
11. Kein Kind über 3 jahre darf geschlitzte oder gerippte Kleider tragen.
12. Ein jüdisches Mädchen darf nur ein Haarband unter sechs Gulden Wert und unter zwei Fingern Breite tragen.
13. An Werktagen dürfen jüdische Frauen Ringe von höchstens drei Gulden Wert tragen, und zwar an jeder Hand nur einen.
14. Sie dürfen an Werktagen auch keine vergoldeten Gürtel anlegen, die überdies nicht breiter als zwei Finfer sein dürfen.
15. An ihren Feiertagen dürfen sie Gürtel bis zum Wert von zwei Mark Silber tragen, und ebenso dürfen dann die Frauen zwei Ringe bis zu sechs Gulden Wert haben>
...Под ангельскими чертами скрывалась женщина ...