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О результатах 2й Исламской Конференции в Германии
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в ответ oldwalker 05.05.07 04:37, Последний раз изменено 05.05.07 07:41 (Megadeth)
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Мне так же приходилосъ бошки рубитъ курам. Что ж я варвар?
Мне так же приходилосъ бошки рубитъ курам. Что ж я варвар?
Прикол в том, что разрешение на исполнение ритуальных обрядов по умерщвлению животных мусульмане в Германии имеют так же, как и иудеи в Германии.
( при этом применяются у мусульман, во всяком случае обезболивающие средства, не смотря на то, что в обоих религиях предписано, не причинять ненужные страдания )
http://www.hagalil.com/judentum/koscher/m-shoch1.htm
n
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'Die Fleischerei' 1-2/1996
alle Urheberrechte liegen beim Autor Jan F. Turner
Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich
mit rituellem Schlachten
Islamische und juedische Gesetze schreiben seit vielen tausend Jahren das rituelle Schaechten von Tieren vor. Aber wenn Moslems oder Juden in Deutschland zum Schaechtmesser greifen, bekommen viele Gaensehaut. So hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Sommer ein umstrittenes Urteil gefaellt. Fazit: Moslems duerfen in Deutschland nicht mehr ohne Betaeubung schlachten. Doch was ist Schaechten eigentlich? ....slam und Judentum schreiben das Schaechten vor. Nicht geschaechtete Tiere sind fuer den Verzehr tabu. Eine Vielzahl von islamischen und juedischen Vorschriften sollen dem Tier unnoetige Qualen beim Schaechten ersparen. Die juedische Gesetzgebung ist besonders streng. Nur ein ausgebildeter Schaechter darf mit einem vorgeschriebenen rasierklingenscharfen Schaechtmesser rituell schlachten. Jeder Verstoss macht das Fleisch fuer den Verzehr unbrauchbar (unkoscher).
Nachdem im Dritten Reich Nationalsozialisten rund sechs Millionen europaeische Juden ausrotteten, war das juedische Schaechten in Deutschland lange Zeit kein Thema. Heute zaehlt die juedische Gemeinschaft in Deutschland wieder rund 50000 Mitglieder. So steigt auch der Bedarf an rituell geschaechtetem Fleisch, der mittlerweile wieder in Berlin, Frankfurt und Muenchen gedeckt wird.
'Die Fleischerei' 1-2/1996
alle Urheberrechte liegen beim Autor Jan F. Turner
Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich
mit rituellem Schlachten
Islamische und juedische Gesetze schreiben seit vielen tausend Jahren das rituelle Schaechten von Tieren vor. Aber wenn Moslems oder Juden in Deutschland zum Schaechtmesser greifen, bekommen viele Gaensehaut. So hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Sommer ein umstrittenes Urteil gefaellt. Fazit: Moslems duerfen in Deutschland nicht mehr ohne Betaeubung schlachten. Doch was ist Schaechten eigentlich? ....slam und Judentum schreiben das Schaechten vor. Nicht geschaechtete Tiere sind fuer den Verzehr tabu. Eine Vielzahl von islamischen und juedischen Vorschriften sollen dem Tier unnoetige Qualen beim Schaechten ersparen. Die juedische Gesetzgebung ist besonders streng. Nur ein ausgebildeter Schaechter darf mit einem vorgeschriebenen rasierklingenscharfen Schaechtmesser rituell schlachten. Jeder Verstoss macht das Fleisch fuer den Verzehr unbrauchbar (unkoscher).
Nachdem im Dritten Reich Nationalsozialisten rund sechs Millionen europaeische Juden ausrotteten, war das juedische Schaechten in Deutschland lange Zeit kein Thema. Heute zaehlt die juedische Gemeinschaft in Deutschland wieder rund 50000 Mitglieder. So steigt auch der Bedarf an rituell geschaechtetem Fleisch, der mittlerweile wieder in Berlin, Frankfurt und Muenchen gedeckt wird.
http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/96957/
В ответ на:
im Jahr 2002 nämlich änderte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die bis dato gängige Praxis. Die bestand darin, Muslimen das unbetäubte Ausbluten der Tiere nicht zu genehmigen. Der Koran fordere diese Methode nicht ausdrücklich, war der dafür angeführte Grund. Eine Ansicht, die zahlreiche islamische Institutionen teilen. Das Bundesverfassungsgericht befand jedoch, dass damit die vorgesehene Ausnahmeregelung leer liefe - zudem "ohne verfassungsrechtliche Rechtfertigung".
im Jahr 2002 nämlich änderte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die bis dato gängige Praxis. Die bestand darin, Muslimen das unbetäubte Ausbluten der Tiere nicht zu genehmigen. Der Koran fordere diese Methode nicht ausdrücklich, war der dafür angeführte Grund. Eine Ansicht, die zahlreiche islamische Institutionen teilen. Das Bundesverfassungsgericht befand jedoch, dass damit die vorgesehene Ausnahmeregelung leer liefe - zudem "ohne verfassungsrechtliche Rechtfertigung".