Вход на сайт
Путинюгенд на марше.
2759 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ ComBat 18.04.07 19:39
В ответ на:
Но никогда, даже в Берлине, где власть как известно, делят коммунисты с социал-демократами, они, при всём желании, не смогут запретить этим отморозкам пройти маршем по центру Берлина.
Но никогда, даже в Берлине, где власть как известно, делят коммунисты с социал-демократами, они, при всём желании, не смогут запретить этим отморозкам пройти маршем по центру Берлина.
Угум. Они просто ее запресчают
http://www.berlin.de/sen/inneres/presse/archiv/20040924.1420.21700.html
В ответ на:
NPD-Demonstration verboten
Pressemitteilung Nr. 20 vom 24.09.2004
Die Berliner Versammlungsbehörde hat die für morgen geplante Versammlung der NPD sowie jede Form von Ersatzveranstaltungen in Berlin mit Verfügung vom heutigen Tage verboten.
Die NPD hat die Versammlung inzwischen wesentlich verändert: Motto der Versammlung ist ausweislich der aktuellen Internetseite nunmehr L- gegen islamische Zentren in der Stadt-?. Mit diesem Motto wird einer gesamten Bevölkerungsgruppe ihr Recht auf freie Religionsausübung abgesprochen. Ein solcher Aufruf ist nicht mehr von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit gedeckt.
NPD-Demonstration verboten
Pressemitteilung Nr. 20 vom 24.09.2004
Die Berliner Versammlungsbehörde hat die für morgen geplante Versammlung der NPD sowie jede Form von Ersatzveranstaltungen in Berlin mit Verfügung vom heutigen Tage verboten.
Die NPD hat die Versammlung inzwischen wesentlich verändert: Motto der Versammlung ist ausweislich der aktuellen Internetseite nunmehr L- gegen islamische Zentren in der Stadt-?. Mit diesem Motto wird einer gesamten Bevölkerungsgruppe ihr Recht auf freie Religionsausübung abgesprochen. Ein solcher Aufruf ist nicht mehr von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit gedeckt.
А шо мы имеем не по Берлину и запрете? а вот шо:
http://www.redok.de/content/view/298/36/
В ответ на:
Verfassungsgericht bestätigt Demo-Verbot für NPD
12.03.2004
Karlsruhe/Bochum. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat heute das Verbot der Neonazi-Demonstrationen gegen den Synagogenbau in Bochum bestätigt. Die NPD konnte sich mit ihrem Antrag auf eine einstweilige Verfügung nicht durchsetzen....(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvQ 6/04)
Verfassungsgericht bestätigt Demo-Verbot für NPD
12.03.2004
Karlsruhe/Bochum. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat heute das Verbot der Neonazi-Demonstrationen gegen den Synagogenbau in Bochum bestätigt. Die NPD konnte sich mit ihrem Antrag auf eine einstweilige Verfügung nicht durchsetzen....(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvQ 6/04)
А тутучки вы найдете инфо, хде хотлеи идти НПД и че им по этому поводу сказали ф суде
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg05-049.html
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 49/2005 vom 10. Juni 2005
Dazu Beschluss vom 6. Mai 2005 v 1 BvR 961/05 v
NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen .................
Begründung der Ablehnung der einstweiligen Anordnung
В ответ на:
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
1. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, der Beschwerdeführerin
durch eine Auflage zu untersagen, den geplanten Aufzug am Denkmal für
die ermordeten Juden Europas vorbeizuführen. Insbesondere ist die
Annahme der Behörde und der Gerichte verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden, nach den konkret feststellbaren Umständen sei zu besorgen,
dass die Würde der jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Gewalt-
und Willkürherrschaft durch einen Aufzug beeinträchtigt werde, der unter
dem Motto "60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult" an dem
Denkmal vorbeizieht. Durch dieses Motto würden die Millionen jüdischer
Opfer des Nationalsozialismus zu Gegenständen eines Kultes degradiert
und es würde ihnen zugleich abgestritten, dass die Kapitulation für die
vom Nationalsozialismus verfolgten Juden ein Akt der Befreiung war.............
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
1. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, der Beschwerdeführerin
durch eine Auflage zu untersagen, den geplanten Aufzug am Denkmal für
die ermordeten Juden Europas vorbeizuführen. Insbesondere ist die
Annahme der Behörde und der Gerichte verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden, nach den konkret feststellbaren Umständen sei zu besorgen,
dass die Würde der jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Gewalt-
und Willkürherrschaft durch einen Aufzug beeinträchtigt werde, der unter
dem Motto "60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult" an dem
Denkmal vorbeizieht. Durch dieses Motto würden die Millionen jüdischer
Opfer des Nationalsozialismus zu Gegenständen eines Kultes degradiert
und es würde ihnen zugleich abgestritten, dass die Kapitulation für die
vom Nationalsozialismus verfolgten Juden ein Akt der Befreiung war.............
~~~~~~~~~~Привилегии евреев-Kontingentflüchtlingen в ФРГhttp://eleft.com/199