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А судьи-то кто?

12.06.03 09:47
Re: А судьи-то кто?
 
Agnitum старожил
http://www.drogen-wissen.de/fr_index.html?dr_g.html
Gesetzgebung
Zulassung und Umgang mit Medikamenten sind im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt.

Die Grundlagen der Gesetzgebung über den Umgang mit illegalen Drogen sind im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und dem Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) zusammengefaßt, s. Hügel/Junge: Deutsches Betäubungsmittelrecht. Recht des Verkehrs mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen. Kommentar,1976. 8. Ergänzungslieferung, 2001)

Neben dem Betäubungsmittelrecht ist vor allem ein weiterer Rechtsbereich relevant, und zwar das Strassenverkehrsgesetz (StVG), das die Frage der Fahrerlaubnis von Drogenabhängigen betrifft.

Hinzu kommen z.T. exkulpierende Regelungen des Strafgesetzbuchs(StGB), die auch bei Alkoholabhängigkeit angewandt werden.
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