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Rede des Aussiedlerbeautragten

17.05.03 19:14
Rede des Aussiedlerbeautragten
 
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"Verzerrte Berichterstattung über Spätaussiedler und Russlanddeutsche in den Medien ?"

Mit Sorge verfolge ich Meldungen in den Medien über Alkoholismus,
Drogenkonsum und Kriminalität bei jugendlichen Aussiedlern. Ich weiß,
dass ein derartiges Verhalten bei den Aussiedlern nicht der Regelfall
ist. Gleichwohl nehme ich diese Meldungen ernst, hat sich doch schon
bei vielen Bürgerinnen und Bürger der Eindruck verfestigt, dass gerade
junge Aussiedler kriminell sind und zu Gewalt und Drogenkonsum neigen.
Wie Sie wissen, wird die Kriminalitätsbelastung der Aussiedler
überwiegend spekulativ beurteilt, da bundesweit keine gesicherten
Erkenntnisse vorliegen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik enthält
keine Angaben zur Kriminalität von Aussiedlern, sondern unterscheidet
nur zwischen Deutschen, zu denen auch die Aussiedler gehören, und
Ausländern.
Die Aussagen bezüglich der Kriminalitätsbelastung von Aussiedlern
gehen weit auseinander. So gehen einige regionale punktuelle
Untersuchungen von einer überproportionalen Kriminalitätsbelastung von
Aussiedlern aus, während andere wiederum von einer zu
vernachlässigenden Größe sprechen.
Vor dem Hintergrund der bisher unzureichenden Informationslage zur
Aussiedlerkriminalität habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen,
dass das Bayerische Landeskriminalamt eine Untersuchung zur
Kriminalität von Aussiedlern durchgeführt hat, die im April 2000
abgeschlossen wurde.

Sie kommt zu folgendem Ergebnis:
- Die Aussiedler insgesamt sind nicht kriminalitätsbelasteter als die
einheimischen Deutschen.
- Bei den jugendlichen Aussiedlern ist aber in den Jahren 1997 und
1998 ein starker Anstieg festzustellen.

Zu vergleichbaren Ergebnissen kommt das Bundeskriminalamt in seinem
jüngsten Bericht zur Drogenbelastung von Aussiedlern. So weist die
Falldatei Rauschgift, in die die Kennzeichnung tatverdächtiger
Aussiedler seit dem 01.01.2000 aufgenommen ist, aus, dass von der
Gesamtzahl aller Tatverdächtigen im Jahr 2000 ca. 5 % und im Jahr 2001
ca. 6 % Aussiedler waren. Für 2002 liegen keine wesentlichen
Änderungen vor. Der Anteil der Aussiedler an allen Tatverdächtigen
beträgt bisher ca. 5 %.
Außerdem ging nach neuesten Erhebungen des BKA
die Zahl der Rauschgifttodesfälle bei Aussiedlern im Jahr 2002
gegenüber dem Vorjahr um 8,4 % auf 130 Drogenopfer zurück. Bereits
zwischen den Jahren 2000 und 2001 war eine rückläufige Entwicklung zu
verzeichnen, die mit rd. 19 % allerdings wesentlich deutlicher
ausfiel.
Damit kann folgendes festgestellt werden
- Es gibt im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil von rd. 5 % keine
signifikant höhere
Beteiligung der Aussiedler an der
Rauschgiftkriminalität in Relation zu anderen Bevölkerungsgruppen.

- Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Rauschgifttodesfälle bei
Aussiedlern zwar stark zurückgegangen, allerdings lag sie - gemessen
an ihrem Bevölkerungsanteil - über dem Durchschnitt.
- Das Durchschnittsalter der Aussiedler, die an den Folgen ihres
Rauschgiftkonsums starben, nahm 2002 zu, lag jedoch unter dem aller
Rauschgifttoten.
Die Ursache für die Probleme liegt in einer mangelnden Integration
insbesondere bei jugendlichen Aussiedlern. Dies ist nicht zuletzt
Ausdruck ihres Migrationschicksals, d.h. sie sind aus ihrer
Herkunftsgesellschaft herausgerissen und in der Aufnahmegesellschaft
noch nicht integriert. Zusätzlich werden hier Versäumnisse der
Vergangenheit offenkundig, die dem Aspekt einer wirksamen
Eingliederung eine zu geringe Bedeutung beigemessen haben. Dabei ist
vor allem nicht hinreichend beachtet worden, dass sich seit Mitte der
90ziger Jahre der Anteil der nichtdeutschen Familienangehörigen
, die
in den Aufnahmebescheid eines Aussiedlers einbezogen werden können,
erheblich erhöht hat. So liegt heute das Verhältnis der Aussiedler zu
ihren mitreisenden Familienangehörigen bei 21 zu 79 Prozent. Diese
Familienangehörigen haben wenig oder gar keine Deutschkenntnisse und
sind deshalb nur schwer integrierbar. Außerdem gefährden sie
Sozialverträglichkeit und Akzeptanz des weiteren Spätaussiedlerzuzugs.
Hier setzt der Entwurf unseres neuen Zuwanderungsgesetzes an, von dem
ich hoffe, das er im zweiten Anlauf geltendes Recht werden wird.
Danach wird die Einbeziehung nichtdeutscher Ehegatten oder Abkömmlinge
von Spätaussiedlerbewerbern in deren Aufnahmebescheid nur zulässig
sein, wenn diese über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Für
nicht in den Aufnahmebescheid einbezogene Angehörige von
Spätaussiedlern gelten die Regelungen des Ausländerrechts für den
Familiennachzug von Ausländern zu Deutschen, der im wesentlichen auf
Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder beschränkt ist.

 

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