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Германия хочет перекрыть кислород
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in Antwort tobol 29.01.07 21:44, Zuletzt geändert 30.01.07 14:22 (xenophil)
http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=2&NAVZU_ID=24&STORY_ID=8&M_STORY_ID=...
http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=2&NAVZU_ID=24&STORY_ID=8&M_STORY_ID=...
Т. е. бывшие латышские сс-совцы, в том числе известные ревизионисты, получают пенсию от Германии, а жертвы ни копейки.
http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=2&NAVZU_ID=24&STORY_ID=8&M_STORY_ID=...
Без комментария.
http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=2&NAVZU_ID=24&STORY_ID=8&M_STORY_ID=...
Но:
http://www.vaeternotruf.de/bundessozialgericht.htm
Т. е. латышские сс-совцы продолжают получать пенсию из Германии. А жертвы Холокоста???
Довелось мне недавно побывать в Риге. Разговаривал я и с некоторыми людьми, пережившими Холокост. У некоторых из них даже денег
на похороны нет. Такие суммы, какие получают бывшие латышские сс-совцы, им и не снились. Им бы на лекарства деньги как-нибудь собрать.
А вы тут о меркантилизме и "еврейской жадности"!
P. S. А вот еще один пример из Риги. Довелось мне там познакомиться с человеком, который работал на принудительных работах,
потерял почти всех родственников, сам чудом выжил, а теперь на его запрос о небольшой пенсии от Германии, он получил ответ, что
он бы имел право на небольшую пенсию, НО... Он тогда подписал бумажку о том, что согласен работать "добровольно". А Вы тут что-то
о справедливости и жадности...
В ответ на:
Zum ersten Mal wird in Deutschland die Zahlung von Versorgungsrenten an ehemalige lettische Anhänger der Schutztruppen und Waffen-SS thematisiert. Gemeint sind Renten, die laut Bundesversorgungsgesetz LOpfern? sogenannter LKriegsschäden? zugestanden werden. In einem (späteren) panorama-Beitrag heißt es dazu: LWenn Adolf Hitler heute noch lebte, könnte er zusätzlich zu seiner normalen Rente eine sogenannte "Opferrente" bekommen.? Grund: er wurde bei dem Attentat vom 20. Juli 1944 verletzt.
Der folgende Beitrag beschränkt sich auf lettische SS Veteranen, die sich jedes Jahr als Waffenbrüder der SS feiern. Dieser Bericht aus dem Jahre 1993 endet mit einer Art Appell an den Gesetzgeber:
LGeld für die Täter, kein Geld für die Opfer - diese Ungerechtigkeit schmerzt. Aber nicht nur das: Völlig absurd erscheint es, daß lettische SS-Veteranen aus der deutschen Steuerkasse überhaupt Versorgung bekommen - und das auch noch unabhängig davon, ob sie Menschen gefoltert oder getötet haben. Das muß der Gesetzgeber schnellstens ändern?.
Zum ersten Mal wird in Deutschland die Zahlung von Versorgungsrenten an ehemalige lettische Anhänger der Schutztruppen und Waffen-SS thematisiert. Gemeint sind Renten, die laut Bundesversorgungsgesetz LOpfern? sogenannter LKriegsschäden? zugestanden werden. In einem (späteren) panorama-Beitrag heißt es dazu: LWenn Adolf Hitler heute noch lebte, könnte er zusätzlich zu seiner normalen Rente eine sogenannte "Opferrente" bekommen.? Grund: er wurde bei dem Attentat vom 20. Juli 1944 verletzt.
Der folgende Beitrag beschränkt sich auf lettische SS Veteranen, die sich jedes Jahr als Waffenbrüder der SS feiern. Dieser Bericht aus dem Jahre 1993 endet mit einer Art Appell an den Gesetzgeber:
LGeld für die Täter, kein Geld für die Opfer - diese Ungerechtigkeit schmerzt. Aber nicht nur das: Völlig absurd erscheint es, daß lettische SS-Veteranen aus der deutschen Steuerkasse überhaupt Versorgung bekommen - und das auch noch unabhängig davon, ob sie Menschen gefoltert oder getötet haben. Das muß der Gesetzgeber schnellstens ändern?.
http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=2&NAVZU_ID=24&STORY_ID=8&M_STORY_ID=...
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panorama, 30.01.1997
Steuermilliarden für Naziverbrecher
Deutsches Recht macht Täter zu Opfern
Beitrag von: John F. Goetz und Volker Steinhoff
Vier Jahre später, zum 64. Jahrestag der Machtergreifung Hitlers, strahlt panorama einen zweiten Beitrag aus, in dem Täter und Opfer des Nationalsozialismus zu Wort kommen. Täter wie beispielsweise Thies Christopherson, bekannt durch sein in Deutschland verbotenes Buch LDie Auschwitzlüge?, haben LOpferrente? vom Deutschen Staat bezogen. Zu Zeiten des Nationalsozialismus war Christopherson Leutnant in Auschwitz.
Auf der anderen Seite Kurt Baumgarte wurde 1935 zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hat den Volksgerichthof und das KZ Fuhlsbüttel (Hamburg) überlebt, und erhält keinen Pfennig.
Während es für die Opfer des NS sogenannte Ausschlussgründe gibt - im Falle Baumgarte war es seine Mitgliedschaft in der KDP, die ihm die Zahlung der Zusatzrenten durch den deutschen Staat verwehrt - , reicht bei Tätern der Nachweis der Mitgliedschaft in der SS und irgendeine Kriegsverletzung, um die Rente genehmigt zu bekommen. Selbst wenn sie im Ausland leben.
LDie Täter bekommen alles, die Opfer bekommen nichts? - dies ist die Kernaussage in diesem Beitrag.
panorama, 30.01.1997
Steuermilliarden für Naziverbrecher
Deutsches Recht macht Täter zu Opfern
Beitrag von: John F. Goetz und Volker Steinhoff
Vier Jahre später, zum 64. Jahrestag der Machtergreifung Hitlers, strahlt panorama einen zweiten Beitrag aus, in dem Täter und Opfer des Nationalsozialismus zu Wort kommen. Täter wie beispielsweise Thies Christopherson, bekannt durch sein in Deutschland verbotenes Buch LDie Auschwitzlüge?, haben LOpferrente? vom Deutschen Staat bezogen. Zu Zeiten des Nationalsozialismus war Christopherson Leutnant in Auschwitz.
Auf der anderen Seite Kurt Baumgarte wurde 1935 zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hat den Volksgerichthof und das KZ Fuhlsbüttel (Hamburg) überlebt, und erhält keinen Pfennig.
Während es für die Opfer des NS sogenannte Ausschlussgründe gibt - im Falle Baumgarte war es seine Mitgliedschaft in der KDP, die ihm die Zahlung der Zusatzrenten durch den deutschen Staat verwehrt - , reicht bei Tätern der Nachweis der Mitgliedschaft in der SS und irgendeine Kriegsverletzung, um die Rente genehmigt zu bekommen. Selbst wenn sie im Ausland leben.
LDie Täter bekommen alles, die Opfer bekommen nichts? - dies ist die Kernaussage in diesem Beitrag.
Т. е. бывшие латышские сс-совцы, в том числе известные ревизионисты, получают пенсию от Германии, а жертвы ни копейки.
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panorama, 20.02.1997
Opferrente für Kriegsverbrecher
Beitrag von: John F. Goetz und Volker Steinhoff
Aufgrund der im Januar 1997 ausgestrahlten Sendung laufen bei den Versorgungsämtern die Drähte heiß. Jedoch nicht nur empörte Bürger/innen melden sich, auch ehemalige SSler, die von der möglichen Rente bislang noch keinen Gebrauch gemacht hatten. Jetzt wollen sie auch Geld! Ein weiteres prekäres Detail der Zahlungen gelangt mit dieser Sendung an die Öffentlichkeit: die Zahlungen an einige dänische SS Veteranen verläuft verdeckt: Das deutsche Versorgungsamt zahlt an das Deutsche Rote Kreuz und dieses leitet die Gelder weiter an den Bund der Nordschleswiger (www.nordschleswig.dk/SEEEMS/4.asp). Der übernimmt dann die Endverteilung. Die Zahlungsempfänger wollen nicht öffentlich erkannt werden - noch immer droht ihnen in Dänemark der Prozess als Landesverräter.
panorama, 20.02.1997
Opferrente für Kriegsverbrecher
Beitrag von: John F. Goetz und Volker Steinhoff
Aufgrund der im Januar 1997 ausgestrahlten Sendung laufen bei den Versorgungsämtern die Drähte heiß. Jedoch nicht nur empörte Bürger/innen melden sich, auch ehemalige SSler, die von der möglichen Rente bislang noch keinen Gebrauch gemacht hatten. Jetzt wollen sie auch Geld! Ein weiteres prekäres Detail der Zahlungen gelangt mit dieser Sendung an die Öffentlichkeit: die Zahlungen an einige dänische SS Veteranen verläuft verdeckt: Das deutsche Versorgungsamt zahlt an das Deutsche Rote Kreuz und dieses leitet die Gelder weiter an den Bund der Nordschleswiger (www.nordschleswig.dk/SEEEMS/4.asp). Der übernimmt dann die Endverteilung. Die Zahlungsempfänger wollen nicht öffentlich erkannt werden - noch immer droht ihnen in Dänemark der Prozess als Landesverräter.
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panorama, 28.08.1997
Vertrösten bis zum Tod
Beitrag von: John F. Goetz und Volker Steinhoff
John Goetz und Volker Steinhoff arbeiten in diesem vierten und letzten Beitrag mit Bild und Tonmaterial des 1993 veröffentlichten Berichts. Lag damals der Schwerpunkt auf den Zahlungen der Renten an die SS-Veteranen, verdeutlicht diese Sendung die Ungerechtigkeit von nicht gezahlten Geldern an die Opfer - trotz der Versprechen von offiziellen Regierungsvertretern wie Rita Süßmuth (damals Bundestagspräsidentin) und Bundespräsident Richard von Weizsäcker.
Wie sich die Praxis der Bundesregierung auswirkt, erklären die zu Wort kommenden Ex-KZ-Häftlinge: Die Betroffenen sterben nach und nach. Damit erledigen sich die Zahlungen von selbst.
panorama, 28.08.1997
Vertrösten bis zum Tod
Beitrag von: John F. Goetz und Volker Steinhoff
John Goetz und Volker Steinhoff arbeiten in diesem vierten und letzten Beitrag mit Bild und Tonmaterial des 1993 veröffentlichten Berichts. Lag damals der Schwerpunkt auf den Zahlungen der Renten an die SS-Veteranen, verdeutlicht diese Sendung die Ungerechtigkeit von nicht gezahlten Geldern an die Opfer - trotz der Versprechen von offiziellen Regierungsvertretern wie Rita Süßmuth (damals Bundestagspräsidentin) und Bundespräsident Richard von Weizsäcker.
Wie sich die Praxis der Bundesregierung auswirkt, erklären die zu Wort kommenden Ex-KZ-Häftlinge: Die Betroffenen sterben nach und nach. Damit erledigen sich die Zahlungen von selbst.
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panorama, 20.11.1997
Opferrenten
Epilog
Was als Beitragsreihe über LSteuergelder für Naziverbrecher? begann, endet mit einem kleinen, aber positiven Epilog: Der Bundestag hat 1997 beschlossen, dass NS-Kriegsverbrecher und ihre Hinterbliebenen keine Zusatzrenten mehr erhalten. Sie werden auch nicht mehr als LOpfer? in den Karteien der Versorgungsämter geführt.
Die Opfer jedoch gehen weiterhin leer aus.
panorama, 20.11.1997
Opferrenten
Epilog
Was als Beitragsreihe über LSteuergelder für Naziverbrecher? begann, endet mit einem kleinen, aber positiven Epilog: Der Bundestag hat 1997 beschlossen, dass NS-Kriegsverbrecher und ihre Hinterbliebenen keine Zusatzrenten mehr erhalten. Sie werden auch nicht mehr als LOpfer? in den Karteien der Versorgungsämter geführt.
Die Opfer jedoch gehen weiterhin leer aus.
Но:
http://www.vaeternotruf.de/bundessozialgericht.htm
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''Es besteht kein Anlaß, diese Rechtsprechung aufzugeben''
Das Bundessozialgericht hat ein Stuttgarter Urteil aufgehoben und SS-Männern aus Lettland grundsätzlich eine Rente zugebilligt
Das Bundessozialgericht hat lettischen Angehörigen der ehemaligen Waffen-SS grundsätzlich Anspruch auf eine Kriegsopferrente zugebilligt. Ein entgegengesetztes Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde kassiert.
Von Stefan Geiger
Noch immer werden Opfer des Nazi-Terrors schäbig behandelt, noch immer müssen beispielsweise ehemalige Zwangsarbeiter aus Osteuropa auf eine ohnehin nur symbolische Entschädigung warten. Derweil haben Osteuropäer, die damals mit den Deutschen gemeinsame Sache machten, beispielsweise als Angehörige der einstigen Waffen-SS, gute Chancen, von der Bundesrepublik noch eine Rente zu bekommen. Nach der jüngsten Entscheidung des Bundessozialgerichts sogar mehr denn je.
Die Kasseler Richter haben jetzt entschieden: Wer als Angehöriger der Waffen-SS im Kriegseinsatz verletzt worden ist, muß nach dem Bundesversorgungsgesetz eine Entschädigung erhalten wie jeder Soldat der Wehrmacht auch. Das gelte gerade auch für Letten, die sich damals freiwillig zur Waffen-SS gemeldet hatten. Nur bei ausländischen Verbänden, die auf deutscher Seite gekämpft, aber ''andere, selbständige Ziele'' verfolgt hätten, gelte etwas anderes. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte das in den Jahren 1996 und 1997 noch anders gesehen. Offenkundig unter dem Eindruck der damals entbrannten öffentlichen Diskussion über die so unterschiedliche Behandlung von Opfern und Tätern hatten die Stuttgarter Richter zwei Letten eine Kriegsopferrente verweigert. Dabei sind die Stuttgarter, wie jetzt auch die Kasseler Richter, mit keinem Wort auf die verwerfliche Rolle der Waffen-SS eingegangen. Sie versuchten vielmehr, den Rentenanspruch mit einer sehr formalen Argumentation abzuweisen. Die SS-Truppen, so die Stuttgarter damals, seien kein Teil der Wehrmacht gewesen. Für einen ''militärähnlichen Dienst für eine (andere) deutsche Organisation'' gebe es aber nach dem Bundesversorgungsgesetz keine Entschädigung. So glaubten sie, die Zahlungen an SS-Angehörige begrenzen zu können, ohne allzutief in eine inhaltliche Diskussion einsteigen zu müssen.
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts folgte dieser Argumentation jetzt nicht. Das oberste Sozialgericht verweist darauf, daß der Gesetzgeber seit Anfang 1998 sogar ausdrücklich die Angehörigen der Waffen-SS in den Kreis der Versorgungsempfänger einbezogen hat, die früher dort vorsichtshalber nicht namentlich aufgeführt waren. Vollzogen wurde diese Änderung ausgerechnet bei dem Versuch, dem einen oder anderen Übeltäter die Rente nachträglich streichen zu können. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn dem einzelnen die Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit nachgewiesen werden kann - auch bei Angehörigen der Waffen-SS. Daß Mitglieder der Waffen-SS Anspruch auf eine Rente haben, ist ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gewesen. Und: ''Es besteht kein Anlaß, diese Rechtsprechung aufzugeben'', heißt es jetzt trotzig und ostentativ in der Urteilsbegründung des Kasseler Gerichts, das um die politischen Folgen seiner Entscheidung sehr wohl weiß.
In einer Presseerklärung des Stuttgarter Anwaltsbüros Schnabel und Heinz, das Kläger aus Lettland vertreten hat, steht denn auch: ''Darüber hinaus dürfte das Urteil in seinem sachlichen Gehalt auch zu einer erheblichen Versachlichung der Diskussion über die Rolle der Waffen-SS...beitragen.''
Die Gerichte hätten übrigens nicht zwingend so grundsätzlich über die Anträge der Kläger aus Lettland entscheiden müssen. In der ersten Instanz war einer der Kläger beispielsweise schon mit der Begründung abgelehnt worden, es sei keineswegs nachgewiesen, daß die Gesundheitsschädigungen, insbesondere eine erst Jahrzehnte später aufgetretene Epilepsie, überhaupt Folgen von Kriegsverletzungen seien. Die übergeordneten Instanzen wollten aber erkennbar ausgerechnet an diesem Beispiel zwei - einander nun widersprechende - Grundsatzentscheidungen fällen.
Was die aus der Ferne klagenden, lettischen SS-Männer damals genau gemacht haben, spielte in allen drei Instanzen übrigens keine Rolle; ihre persönliche Lebensgeschichte ist den anderen Verfahrensbeteiligten unbekannt. Die Fälle sind jetzt an das Stuttgarter Landessozialgericht zurückverwiesen worden. Es geht dabei nicht um weltbewegende Summen, um eine Rente von wenigen hundert Mark im Monat, was sich aber rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung Anfang der neunziger Jahre auch jeweils zu einem Betrag von mehreren 10.000 Mark summieren würde. Das ist in Lettland viel Geld. Und es ist weit mehr, als irgendein Zwangsarbeiter, sofern er denn vor seinem Tod überhaupt noch eine Entschädigung erhält, je erhoffen dürfte.
Formaljuristisch mag man so argumentieren wie das Bundessozialgericht, und man kann auch darauf verweisen, daß die Leistungen im Sozialrecht nach formalen Kriterien ohne moralische Wertung zu gewähren sind. Bemerkenswert ist aber schon, welcher Menschen sich die deutsche Justiz nachhaltig und effektiv annimmt und welche Menschen sie zur selben Zeit - bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht - abweist oder aber auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet. Die neue Diskussion um eine Entschädigung der Zwangsarbeiter jedenfalls ist erst angestoßen worden, nachdem die von der deutschen Justiz bitter enttäuschten Kläger begonnen haben, ihr Recht anderswo zu suchen. Die Justiz kann, wenn sie denn will, durchaus über den Einzelfall hinaus etwas bewirken
----
Offener Brief
An:
Dr. Roman Herzog
Träger des Leo Baeck Preises
Justiz und Behörden verhöhnen die Opfer der Shoah:
Deutsche Rentenzahlungen an SS-Veteranen in Lettland
Der Beschluss des Bundessozialgerichtes in Kassel vom Freitag den 18.12.98, der den lettischen SS-Veteranen eine Rente zusichert, ist der vorläufige Höhepunkt einer Kette von Ungeheuerlichkeiten.
Die Bundesregierung in Bonn weigerte sich jahrzehntelang, Renten an Opfer der Shoah in Osteuropa zu bezahlen. Erst im Vorjahr wurde mit der Jewish Claims Conference ein Kompromiss zur Rentenzahlung an Überlebende erzielt. Die nunmehrige Entscheidung, Freiwilligen der Waffen-SS aus Lettland Renten auszuzahlen, würde bedeuten, sie offiziell zum Bestandteil der deutschen Erinnerung erster Güte zu erklären. Die wenigen Überlebenden der Mordaktionen des Arajs Kommando und der Polizeibatallione im Baltikum (welche in die im Jahre 1943 gebildeten SS-Einheiten integriert wurden), als Fußnote der Geschichte weiterhin darben müssen.
Mehr als 94% der 70.000 Juden in Lettland wurden durch die Nazis und ihre Helfer ermordet. Aus ganz Europa wurden Juden nach Lettland gebracht und dort ermordet. Ähnlich war es in Litauen, von 220.000 Juden am Anfang des Krieges wurden mehr als 93% ermordet. Sowohl in Litauen, wie auch in Lettland, geschah dies oft bevor die Deutschen überhaupt eintrafen.
Unser Appell an Roman Herzog: Setzen Sie diesem unendlichen Skandal ein Ende!!! Keine Rente aus Deutschland für die Schergen der Nazis und ihren Mitläufern!!!
Die "Humanitären Gesten", die Deutschland bisher setzte, hatten mit den Opfern der Shoah nichts zu tun. Im Gegenteil: Ein Heim in Litauen wird in hoher Wahrscheinlichkeit eher den Tätern zugute kommen, die nunmehr "Helden im Kampf gegen das Sowjetsystem" werden (laut Diktion der gültigen Rechtsprechung in Litauen).
GENUG DAMIT!!!
Keine Rente für SS-Veteranen in Lettland
''Es besteht kein Anlaß, diese Rechtsprechung aufzugeben''
Das Bundessozialgericht hat ein Stuttgarter Urteil aufgehoben und SS-Männern aus Lettland grundsätzlich eine Rente zugebilligt
Das Bundessozialgericht hat lettischen Angehörigen der ehemaligen Waffen-SS grundsätzlich Anspruch auf eine Kriegsopferrente zugebilligt. Ein entgegengesetztes Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde kassiert.
Von Stefan Geiger
Noch immer werden Opfer des Nazi-Terrors schäbig behandelt, noch immer müssen beispielsweise ehemalige Zwangsarbeiter aus Osteuropa auf eine ohnehin nur symbolische Entschädigung warten. Derweil haben Osteuropäer, die damals mit den Deutschen gemeinsame Sache machten, beispielsweise als Angehörige der einstigen Waffen-SS, gute Chancen, von der Bundesrepublik noch eine Rente zu bekommen. Nach der jüngsten Entscheidung des Bundessozialgerichts sogar mehr denn je.
Die Kasseler Richter haben jetzt entschieden: Wer als Angehöriger der Waffen-SS im Kriegseinsatz verletzt worden ist, muß nach dem Bundesversorgungsgesetz eine Entschädigung erhalten wie jeder Soldat der Wehrmacht auch. Das gelte gerade auch für Letten, die sich damals freiwillig zur Waffen-SS gemeldet hatten. Nur bei ausländischen Verbänden, die auf deutscher Seite gekämpft, aber ''andere, selbständige Ziele'' verfolgt hätten, gelte etwas anderes. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte das in den Jahren 1996 und 1997 noch anders gesehen. Offenkundig unter dem Eindruck der damals entbrannten öffentlichen Diskussion über die so unterschiedliche Behandlung von Opfern und Tätern hatten die Stuttgarter Richter zwei Letten eine Kriegsopferrente verweigert. Dabei sind die Stuttgarter, wie jetzt auch die Kasseler Richter, mit keinem Wort auf die verwerfliche Rolle der Waffen-SS eingegangen. Sie versuchten vielmehr, den Rentenanspruch mit einer sehr formalen Argumentation abzuweisen. Die SS-Truppen, so die Stuttgarter damals, seien kein Teil der Wehrmacht gewesen. Für einen ''militärähnlichen Dienst für eine (andere) deutsche Organisation'' gebe es aber nach dem Bundesversorgungsgesetz keine Entschädigung. So glaubten sie, die Zahlungen an SS-Angehörige begrenzen zu können, ohne allzutief in eine inhaltliche Diskussion einsteigen zu müssen.
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts folgte dieser Argumentation jetzt nicht. Das oberste Sozialgericht verweist darauf, daß der Gesetzgeber seit Anfang 1998 sogar ausdrücklich die Angehörigen der Waffen-SS in den Kreis der Versorgungsempfänger einbezogen hat, die früher dort vorsichtshalber nicht namentlich aufgeführt waren. Vollzogen wurde diese Änderung ausgerechnet bei dem Versuch, dem einen oder anderen Übeltäter die Rente nachträglich streichen zu können. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn dem einzelnen die Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit nachgewiesen werden kann - auch bei Angehörigen der Waffen-SS. Daß Mitglieder der Waffen-SS Anspruch auf eine Rente haben, ist ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gewesen. Und: ''Es besteht kein Anlaß, diese Rechtsprechung aufzugeben'', heißt es jetzt trotzig und ostentativ in der Urteilsbegründung des Kasseler Gerichts, das um die politischen Folgen seiner Entscheidung sehr wohl weiß.
In einer Presseerklärung des Stuttgarter Anwaltsbüros Schnabel und Heinz, das Kläger aus Lettland vertreten hat, steht denn auch: ''Darüber hinaus dürfte das Urteil in seinem sachlichen Gehalt auch zu einer erheblichen Versachlichung der Diskussion über die Rolle der Waffen-SS...beitragen.''
Die Gerichte hätten übrigens nicht zwingend so grundsätzlich über die Anträge der Kläger aus Lettland entscheiden müssen. In der ersten Instanz war einer der Kläger beispielsweise schon mit der Begründung abgelehnt worden, es sei keineswegs nachgewiesen, daß die Gesundheitsschädigungen, insbesondere eine erst Jahrzehnte später aufgetretene Epilepsie, überhaupt Folgen von Kriegsverletzungen seien. Die übergeordneten Instanzen wollten aber erkennbar ausgerechnet an diesem Beispiel zwei - einander nun widersprechende - Grundsatzentscheidungen fällen.
Was die aus der Ferne klagenden, lettischen SS-Männer damals genau gemacht haben, spielte in allen drei Instanzen übrigens keine Rolle; ihre persönliche Lebensgeschichte ist den anderen Verfahrensbeteiligten unbekannt. Die Fälle sind jetzt an das Stuttgarter Landessozialgericht zurückverwiesen worden. Es geht dabei nicht um weltbewegende Summen, um eine Rente von wenigen hundert Mark im Monat, was sich aber rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung Anfang der neunziger Jahre auch jeweils zu einem Betrag von mehreren 10.000 Mark summieren würde. Das ist in Lettland viel Geld. Und es ist weit mehr, als irgendein Zwangsarbeiter, sofern er denn vor seinem Tod überhaupt noch eine Entschädigung erhält, je erhoffen dürfte.
Formaljuristisch mag man so argumentieren wie das Bundessozialgericht, und man kann auch darauf verweisen, daß die Leistungen im Sozialrecht nach formalen Kriterien ohne moralische Wertung zu gewähren sind. Bemerkenswert ist aber schon, welcher Menschen sich die deutsche Justiz nachhaltig und effektiv annimmt und welche Menschen sie zur selben Zeit - bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht - abweist oder aber auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet. Die neue Diskussion um eine Entschädigung der Zwangsarbeiter jedenfalls ist erst angestoßen worden, nachdem die von der deutschen Justiz bitter enttäuschten Kläger begonnen haben, ihr Recht anderswo zu suchen. Die Justiz kann, wenn sie denn will, durchaus über den Einzelfall hinaus etwas bewirken
----
Offener Brief
An:
Dr. Roman Herzog
Träger des Leo Baeck Preises
Justiz und Behörden verhöhnen die Opfer der Shoah:
Deutsche Rentenzahlungen an SS-Veteranen in Lettland
Der Beschluss des Bundessozialgerichtes in Kassel vom Freitag den 18.12.98, der den lettischen SS-Veteranen eine Rente zusichert, ist der vorläufige Höhepunkt einer Kette von Ungeheuerlichkeiten.
Die Bundesregierung in Bonn weigerte sich jahrzehntelang, Renten an Opfer der Shoah in Osteuropa zu bezahlen. Erst im Vorjahr wurde mit der Jewish Claims Conference ein Kompromiss zur Rentenzahlung an Überlebende erzielt. Die nunmehrige Entscheidung, Freiwilligen der Waffen-SS aus Lettland Renten auszuzahlen, würde bedeuten, sie offiziell zum Bestandteil der deutschen Erinnerung erster Güte zu erklären. Die wenigen Überlebenden der Mordaktionen des Arajs Kommando und der Polizeibatallione im Baltikum (welche in die im Jahre 1943 gebildeten SS-Einheiten integriert wurden), als Fußnote der Geschichte weiterhin darben müssen.
Mehr als 94% der 70.000 Juden in Lettland wurden durch die Nazis und ihre Helfer ermordet. Aus ganz Europa wurden Juden nach Lettland gebracht und dort ermordet. Ähnlich war es in Litauen, von 220.000 Juden am Anfang des Krieges wurden mehr als 93% ermordet. Sowohl in Litauen, wie auch in Lettland, geschah dies oft bevor die Deutschen überhaupt eintrafen.
Unser Appell an Roman Herzog: Setzen Sie diesem unendlichen Skandal ein Ende!!! Keine Rente aus Deutschland für die Schergen der Nazis und ihren Mitläufern!!!
Die "Humanitären Gesten", die Deutschland bisher setzte, hatten mit den Opfern der Shoah nichts zu tun. Im Gegenteil: Ein Heim in Litauen wird in hoher Wahrscheinlichkeit eher den Tätern zugute kommen, die nunmehr "Helden im Kampf gegen das Sowjetsystem" werden (laut Diktion der gültigen Rechtsprechung in Litauen).
GENUG DAMIT!!!
Keine Rente für SS-Veteranen in Lettland
Т. е. латышские сс-совцы продолжают получать пенсию из Германии. А жертвы Холокоста???
Довелось мне недавно побывать в Риге. Разговаривал я и с некоторыми людьми, пережившими Холокост. У некоторых из них даже денег
на похороны нет. Такие суммы, какие получают бывшие латышские сс-совцы, им и не снились. Им бы на лекарства деньги как-нибудь собрать.
А вы тут о меркантилизме и "еврейской жадности"!
P. S. А вот еще один пример из Риги. Довелось мне там познакомиться с человеком, который работал на принудительных работах,
потерял почти всех родственников, сам чудом выжил, а теперь на его запрос о небольшой пенсии от Германии, он получил ответ, что
он бы имел право на небольшую пенсию, НО... Он тогда подписал бумажку о том, что согласен работать "добровольно". А Вы тут что-то
о справедливости и жадности...
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere."
