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Что Вы скажете о Саентологии

08.05.03 09:44
Re: Что Вы скажете о Саентологии
 
Agnitum старожил
в ответ TheUmka 08.05.03 09:14
Ех я думал уж запрелтили:-(
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http://www.ingo-heinemann.de/verbot.htm
Aus: Küfner, Nedopil und Schöch, Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology, 2002, Seite 475
Kurzfassung: http://www.Ingo-Heinemann.de/Kuefner-Nedopil-Schoech.htm#Verbot
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8.4 Vereinsrechtliche Beurteilung
Die Möglichkeiten zur Verhängung eines Vereinsverbots nach Art. 9 II GG, ╖ 3 l VereinsG sind aufgrund der empirischen Daten nur kursorisch überprüfbar. Bei der Scientology-Organisation haben sich allerdings deutliche Anhaltspunkte dafür ergeben, daß ihre Zwecke wie auch die Tätigkeit ihrer Mitglieder in mehrfacher Hinsicht den Strafgesetzen zuwiderlaufen (Art. 9 II 1. Alt. GG, ╖ 3 l 1. Alt. VereinsG). Das betrifft in erster Linie die unerlaubte Ausübung von Heilkunde nach ╖ 5 HeilpraktG sowie die Verwirklichung des (objektiven) Berugstatbestands durch den Verkauf und die Durchführung der angebotenen Kurse. Der Organisation zurechenbar könnten ferner Straftaten nach ╖╖ 130 II Nr. 1a sowie evtl. 201 StGB sein.
Die für ein Verbot nach Art. 9 II 2. Alt. GG i.V.m. ╖ 3 l 2. Alt. VereinsG erforderlichen Ermittlungen, ob die tatsächlichen Aktivitäten der Organisationen auf den Willen zur praktischen Umsetzung sämtlicher theoretisch formulierter Absichten schließen lassen, sind auf der Basis der empirischen Untersuchungen nicht möglich. In den Schriften der Scientology-Organisation werden aber jedenfalls im Gegensatz zu Landmark mehrere Ziele genannt, die sich auf eine Mißachtung bzw. Änderung der Grundzüge der gegenwärtigen Verfassungsordnung richten. So wäre die erstrebte Schaffung einer Gesellschaft, die nur aus Clears besteht bzw. in der Aberrierte keine subjektiven Rechte genießen sollen, mit der Menschenwürdegarantie und dem Gleichheitssatz unvereinbar. Entschieden abgelehnt werden durch die Organisation Demokratie und Sozialstaatsprinzip. Nicht endgültig bewerten lassen sich die Äußerungen gegen unterdrückerische Personen, da sie sich fast immer nur auf deren Behandlung innerhalb der Organisation, nur selten auf ihre Position im staatlichen Recht beziehen. Eine Aufhebung der gesamten Verfassungsordnung einschließlich sämtlicher Grundrechte würde es allerdings bedeuten, wenn man den Zielen der Organisation entsprechend das Bft/Tc-System als staatliche └Rechts"-0rdnung einführen würde. Nicht mit der gegenwärtigen Rechtsordnung vereinbar sind ferner die für jeden Scientologen bestehenden Loyalitätspflichten gegenüber der Organisation, da sie keine Rücksicht auf staatsbürgerliche Pflichten nehmen.
Für ein Verbot nach Art. 9 II 3. Alt. GG i.V.m. ╖ 3 l 3. Alt. VereinsG haben die Ergebnisse der empirischen Untersuchung keine Anhaltspunkte ergeben.
http://www.lichtblick-newsletter.de/so-kvpm12.html
++ stern: Neue Psychosekten sind laut Experten so bedrohlich wie Scientology
OTS 16.10.2002
Hamburg - In Deutschland sind Hunderte neuer Psychosekten entstanden, die nach Einschätzung renommierter Sektenexperten so bedrohlich wie die Scientology- Organisation sind. Das berichtet das Hamburger Magazin stern in seiner neuen, am Donnerstag erscheinenden Ausgabe. Laut Expertenmeinung bergen diese meist kleineren Gruppen eine neue Form von Extremismus, seien aggressiv, totalitär und gefährlich.
Aussteiger solcher Gruppen schildern gegenüber dem stern erstmals ihre Erfahrungen: Sie berichten von Gehirnwäsche, Psychoterror, Hörigkeit und skrupelloser Abzockerei. Opfer würden dazu gebracht, sich von ihrer Familie vollständig zu lösen und ihr gesamtes Vermögen an die selbst ernannten Götter abzugeben. Kleinere Psychogruppen seien deshalb so gefährlich, weil es eine symbiotische Nähe zwischen Guru und Anhänger gebe, so dass direkt Einfluss genommen werden könne, so die Weltanschauungs-Beauftragte der nordelbisch-evangelisch-lutherischen Kirche, Gabriele Lademann-Priemer, zum stern. "Es gibt Gruppen, die komplett zusammen wohnen. Da ist Totalkontrolle über die Anhänger möglich."
Obwohl eine Bundestags-Enquete-Kommission schon 1998 darauf drängte, das immer perfidere Treiben auf dem Psychomarkt zu stoppen, hat die Bundesregierung bis heute nicht reagiert. Die Kommission hatte eine Verbraucherschutzregelung gefordert und sich für ein "Lebensbewältigungshilfegesetz" eingesetzt. Das Gesetz soll Konsumenten ermöglichen, sich vor Vertragsabschluss mit einem kommerziellen Anbieter über dessen Qualifikation, die angewandten Methoden, Dauer der Kurse und finanzielle Verpflichtungen zu informieren.
"Überall wird Verbraucherschutz betrieben, nur nicht im Psychomarkt", klagt Prof. Ralf Bernd Abel. Der Jurist war Sachverständiger der Bundestags-Enquete-Kommission und berät derzeit die Bundesregierung in einem Rechtsstreit mit der Mun-Sekte. "Was für Lebensmittel gilt, also für Produkte, die die körperliche Gesundheit berühren, kann bei Produkten, die der seelischen Gesundheit dienen sollen, nicht grundsätzlich anders sein", betont Abel gegenüber dem stern.
Diese Meldung ist unter der Quellenangabe stern zur Veröffentlichung frei.
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|Lex salus populi suprema
 

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