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Военнопленные
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в ответ Ален 24.03.03 16:58
Конвенция ухзе была нарушена во время ембарго по отношению к Ираку <
Schließlich verstoßen umfassende Wirtschaftsblockaden auch gegen die Genfer Konvention und weitere Konventionen zum Schutz der Zivilbevölkerung im Falle innerstaatlicher und internationaler Konflikte. Neben dem prinzipiellen Verbot von Maßnahmen, die auch die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft ziehen, liegen vor allem Verstöße gegen zwei Verbote vor:
Das Verbot von kollektiven Strafmaßnahmen
Das Verbot des Aushungern oder Hungern lassens von Zivilisten als Methode der Kriegführung.
Zur Frage Anwendbarkeit der Genfer Konvention (die sich ja auf Kriegsmaßnahmen bezieht) im Falle des Embargos gegen den Irak siehe unten Kap. 2. Wichtig ist zum Einen, daß in den Zusatzprotokollen explizit festgelegt wurde, daß die Konventionen unter allen Umständen gelten, unabhängig von der politischen Definition eines Konfliktes und seiner Anerkennung als kriegerischen Konflikt von beiden Seiten.
Zum Anderen ist der Sinn dieser Konventionen, unbeteiligten Menschen auch unter den schlimmsten Umständen, nämlich dem Krieg, ein Mindestmaß an Schutz zu gewähren. Es versteht sich von selbst, daß sie um so mehr gelten sollten, wenn kein (offener) Krieg herrscht.
Die Blockaden sind vergleichbar mit Massenvernichtungswaffen die auf die gesamte Bevölkerung gerichtet sind und unvereinbar mit zivilisiertem menschlichen Verhalten wie es früh definiert wurde in der Haager Konvention.
http://www.akas-heidelberg.de/irak/vr_sumjg.html
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Schließlich verstoßen umfassende Wirtschaftsblockaden auch gegen die Genfer Konvention und weitere Konventionen zum Schutz der Zivilbevölkerung im Falle innerstaatlicher und internationaler Konflikte. Neben dem prinzipiellen Verbot von Maßnahmen, die auch die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft ziehen, liegen vor allem Verstöße gegen zwei Verbote vor:
Das Verbot von kollektiven Strafmaßnahmen
Das Verbot des Aushungern oder Hungern lassens von Zivilisten als Methode der Kriegführung.
Zur Frage Anwendbarkeit der Genfer Konvention (die sich ja auf Kriegsmaßnahmen bezieht) im Falle des Embargos gegen den Irak siehe unten Kap. 2. Wichtig ist zum Einen, daß in den Zusatzprotokollen explizit festgelegt wurde, daß die Konventionen unter allen Umständen gelten, unabhängig von der politischen Definition eines Konfliktes und seiner Anerkennung als kriegerischen Konflikt von beiden Seiten.
Zum Anderen ist der Sinn dieser Konventionen, unbeteiligten Menschen auch unter den schlimmsten Umständen, nämlich dem Krieg, ein Mindestmaß an Schutz zu gewähren. Es versteht sich von selbst, daß sie um so mehr gelten sollten, wenn kein (offener) Krieg herrscht.
Die Blockaden sind vergleichbar mit Massenvernichtungswaffen die auf die gesamte Bevölkerung gerichtet sind und unvereinbar mit zivilisiertem menschlichen Verhalten wie es früh definiert wurde in der Haager Konvention.
http://www.akas-heidelberg.de/irak/vr_sumjg.html
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