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SPIEGEL-GESPRÄCH MIT AHMADINEDSCHAD
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in Antwort oldwalker 09.06.06 23:09
Das am 1. Dezember 1994 in Kraft getretene Strafrechtsänderungsgesetz brachte folgende Ergänzung des Paragraphs 130 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in Paragraphs 220a Abs. 1 (=Völkermord) bezeichneten Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."
Hierdurch wird die Leugnung des Holocaust als eigenständiger Straftatbestand in das StGB aufgenommen.
Hierdurch wird die Leugnung des Holocaust als eigenständiger Straftatbestand in das StGB aufgenommen.
