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Виселицы и ядер. оружие - часть иранской культуры?
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в ответ Участник 30.05.06 13:17
Хм...
"Nürnberger Gesetze" vom 15. September 1935
"Gesetz über das Reichsbürgerrecht"
"╖1
(1) Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.
(2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben.
╖2
(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und reich zu dienen."
"Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre"
"╖1
(1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind.
╖2
Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten."
http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Gesetze
Почитай полностью линк.
По-твоему, все это - нормально, поскольку обусловлено действующим в то время законодательством?
Да уж... чего только не встретишь...
"Nürnberger Gesetze" vom 15. September 1935
"Gesetz über das Reichsbürgerrecht"
"╖1
(1) Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.
(2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben.
╖2
(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und reich zu dienen."
"Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre"
"╖1
(1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind.
╖2
Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten."
http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Gesetze
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По-твоему, все это - нормально, поскольку обусловлено действующим в то время законодательством?
Да уж... чего только не встретишь...