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Ауссиедлер и правозашитники
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in Antwort Onkel Gustav 09.04.06 19:33
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Im 17. Jht. war der Rechtsstatus der Bauern im Hl. Röm. Reich also sehr unterschiedlich.
Im heutigen Baden-Württemberg und Bayern gab es die ┌alte▓, in Böhmen, Mähren, Schlesien, Brandenburg, Mecklenburg und Pommern die ┌neue▓ Leibeigenschaft.
Im Rheinland, der Pfalz, in Lothringen, Hessen, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen, Holstein, Österreich, der Krain, dem Küstenland, der Schweiz und den Niederlanden dagegen relativ freie Bauern, was auch wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg dieser Gebiete beitrug. Daneben gab es in den Randlagen (z.B. Schweiz, Tirol, Vorarlberg, Friesland) aber auch immer noch Freibauern, die überhaupt keiner Grundherrschaft (siehe dort) unterstanden.
In Tirol und Vorarlberg saßen die Vertreter dieser Freibauern sogar in den Landtagen und bestimmen gemeinsam mit Adel, Geistlichkeit und Städten (Bürgern) die Geschicke des Landes. Und in der Schweiz, den südlichen Ostalpen und Nordfriesland bestanden, wie schon erwähnt, sogar freie Bauernrepubliken, die wie auch die Stadtrepubliken (Reichsstädte) den Kaiser als Herrscher anerkannten...
Im 17. Jht. war der Rechtsstatus der Bauern im Hl. Röm. Reich also sehr unterschiedlich.
Im heutigen Baden-Württemberg und Bayern gab es die ┌alte▓, in Böhmen, Mähren, Schlesien, Brandenburg, Mecklenburg und Pommern die ┌neue▓ Leibeigenschaft.
Im Rheinland, der Pfalz, in Lothringen, Hessen, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen, Holstein, Österreich, der Krain, dem Küstenland, der Schweiz und den Niederlanden dagegen relativ freie Bauern, was auch wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg dieser Gebiete beitrug. Daneben gab es in den Randlagen (z.B. Schweiz, Tirol, Vorarlberg, Friesland) aber auch immer noch Freibauern, die überhaupt keiner Grundherrschaft (siehe dort) unterstanden.
In Tirol und Vorarlberg saßen die Vertreter dieser Freibauern sogar in den Landtagen und bestimmen gemeinsam mit Adel, Geistlichkeit und Städten (Bürgern) die Geschicke des Landes. Und in der Schweiz, den südlichen Ostalpen und Nordfriesland bestanden, wie schon erwähnt, sogar freie Bauernrepubliken, die wie auch die Stadtrepubliken (Reichsstädte) den Kaiser als Herrscher anerkannten...
Читаю...
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Im 17. Jht. war der Rechtsstatus der Bauern im Hl. Röm. Reich also sehr unterschiedlich.
но предметом дискусии является период времени, начиная с манифеста Екатерины 2й, который в 1763 году был издан. Т.е. в 18м веке. Т.е. 17 век, ни к чему. Im 17. Jht. war der Rechtsstatus der Bauern im Hl. Röm. Reich also sehr unterschiedlich.
Дальше читаю
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Im Rheinland, der Pfalz, in Lothringen, Hessen, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen, Holstein, Österreich, der Krain, dem Küstenland, der Schweiz und den Niederlanden dagegen relativ freie Bauern, was auch wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg dieser Gebiete beitrug.
Im Rheinland, der Pfalz, in Lothringen, Hessen, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen, Holstein, Österreich, der Krain, dem Küstenland, der Schweiz und den Niederlanden dagegen relativ freie Bauern, was auch wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg dieser Gebiete beitrug.
Различаю слова про эконимические успехи...в 17 веке.
Затем читаю, почему "на юга" вербовщики подались.....В 18 веке. Вижу - в некоторых махоньких госудавстишках успехов уже подавно не было.
http://www.inidia.de/russlanddeutsche.htm
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.......................Abwerbungsgebiete waren neben Frankreich und England insbesondere die süddeutschen Kleinststaaten, die zu dieser Zeit miteinander zerstritten, wirtschaftlich und politisch in schlechtester Verfassung waren............Vielerorts reagierten die Fürstentümer auf die Abwerbung mit Verfolgung der Werber und Bestrafung der Auswanderer. Teilweise war die Auswanderung an Loszahlungen geknüpft, wurden Rückkehrverbote angedroht, der Besitz konfisziert, Pranger und Leibesstrafen angeordnet...................
.......................Abwerbungsgebiete waren neben Frankreich und England insbesondere die süddeutschen Kleinststaaten, die zu dieser Zeit miteinander zerstritten, wirtschaftlich und politisch in schlechtester Verfassung waren............Vielerorts reagierten die Fürstentümer auf die Abwerbung mit Verfolgung der Werber und Bestrafung der Auswanderer. Teilweise war die Auswanderung an Loszahlungen geknüpft, wurden Rückkehrverbote angedroht, der Besitz konfisziert, Pranger und Leibesstrafen angeordnet...................