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Ауссиедлер и правозашитники
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в ответ Onkel Gustav 05.04.06 23:36
Да сам почитай сапогоноситель
http://www.ernst-moritz-arndt-gesellschaft.de/ema4/ema43.htm
Die Bauern waren verpflichtet, Abgaben in Form eines Zinses zu entrichten. Die Grundherren auf Rügen waren zudem bestrebt, durch Ausweitung des Hoflandes höhere Gewinne zu erzielen. Dies erfolgte in der Hauptsache durch ein Dazu-"legen" des eingezogenen Bauernlandes. Steuern wurden erhöht und der Frondienst gesteigert; bei Nichtbefolgen konnten schwere Strafen verhängt werden. ...
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts erreichte das Bauernlegen seinen Höhepunkt. Es dauerte auch noch im folgenden Jahrhundert unvermindert an. Nur sehr wenigen Bauern gelang es, sich durch "Loskauf" der Leibeigenschaft zu entziehen.
http://www.ernst-moritz-arndt-gesellschaft.de/ema4/ema432.htm
Die Leibeigenschaft auf Rügen verschärfte sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Ganze Dörfer wurden zur Ausweitung der Gutsländereien beseitigt. Wehrlose Bauern degradierte man zu hörigen Tagelöhnern, nur wenigen blieb dieses Schicksal erspart. Arndts Vater, Ludwig Nikolaus, konnte sich - obwohl er nur der Sohn eines Hirten der Herrschaft zu Putbus war - am 28. März 1769 für die hohe Summe von 80 Talern "loskaufen". Da es keinen Rechtsanspruch auf Freiheit gab, hing deren Erlangung nicht nur vom Geld ab. Der Leibherr (Gutsbesitzer) mußte immer seine Zustimmung zum Freikauf des Leibeigenen geben. Ernst Moritz Arndt wurde am 26. Dezember 1769 als Sohn eines im selben Jahr aus der Leibeigenschaft "Freigelassenen" geboren. 1803 erschien sein Buch "Versuch einer Geschichte der Leibeigenschaft in Pommern und Rügen". Dieses Buch "für Gerechtigkeit" bezeugte Arndts leidenschaftliches Engagement für die Entrechteten und Unterdrückten. Voller Empörung kritisiert er das Bauernlegen und die Leibeigenschaft in Vergangenheit und eigener Zeit.
http://www.ernst-moritz-arndt-gesellschaft.de/ema4/ema43.htm
Die Bauern waren verpflichtet, Abgaben in Form eines Zinses zu entrichten. Die Grundherren auf Rügen waren zudem bestrebt, durch Ausweitung des Hoflandes höhere Gewinne zu erzielen. Dies erfolgte in der Hauptsache durch ein Dazu-"legen" des eingezogenen Bauernlandes. Steuern wurden erhöht und der Frondienst gesteigert; bei Nichtbefolgen konnten schwere Strafen verhängt werden. ...
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts erreichte das Bauernlegen seinen Höhepunkt. Es dauerte auch noch im folgenden Jahrhundert unvermindert an. Nur sehr wenigen Bauern gelang es, sich durch "Loskauf" der Leibeigenschaft zu entziehen.
http://www.ernst-moritz-arndt-gesellschaft.de/ema4/ema432.htm
Die Leibeigenschaft auf Rügen verschärfte sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Ganze Dörfer wurden zur Ausweitung der Gutsländereien beseitigt. Wehrlose Bauern degradierte man zu hörigen Tagelöhnern, nur wenigen blieb dieses Schicksal erspart. Arndts Vater, Ludwig Nikolaus, konnte sich - obwohl er nur der Sohn eines Hirten der Herrschaft zu Putbus war - am 28. März 1769 für die hohe Summe von 80 Talern "loskaufen". Da es keinen Rechtsanspruch auf Freiheit gab, hing deren Erlangung nicht nur vom Geld ab. Der Leibherr (Gutsbesitzer) mußte immer seine Zustimmung zum Freikauf des Leibeigenen geben. Ernst Moritz Arndt wurde am 26. Dezember 1769 als Sohn eines im selben Jahr aus der Leibeigenschaft "Freigelassenen" geboren. 1803 erschien sein Buch "Versuch einer Geschichte der Leibeigenschaft in Pommern und Rügen". Dieses Buch "für Gerechtigkeit" bezeugte Arndts leidenschaftliches Engagement für die Entrechteten und Unterdrückten. Voller Empörung kritisiert er das Bauernlegen und die Leibeigenschaft in Vergangenheit und eigener Zeit.
