Война.
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Die Hetzschrift “Mein Kampf” von Adolf Hitler bleibt auch 70 Jahre nach dessen Todesjahr verboten.
Das weiterlaufende Verbot unkommentierter Neuauflagen ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch. In § 130 StGB heißt es; „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe (…) zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert (…) wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahre bestraft.‟
Dieser in §130 StGB dargelegte Tatbestand wird durch Hitlers “Mein Kampf” unproblematisch erfüllt. Eine solche unkommentierte Neuauflage hätte eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB zur Folge.
https://www.wbs.legal/medienrecht/mein-kampf-adolf-hitlers...