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Война.

11.05.22 16:26
Re: Война.
 
Mendel_ коренной житель
Mendel_

§ StGB 140
Belohnung und Billigung von Straftaten

Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d

1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentliche….


wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«

Слава Украине!
 

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