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Война.

19.03.22 10:26
Re: Война.
 
Alexus... свой человек
Alexus...

Любите Вы изюм из булки выковыривать.



С другой стороны,

Читаем полный текст, выделяем нужное "с другойстороны". Из Вашей ссылки:


Wer der russischen Propaganda glaubt, handelt straffrei

Zu den subjektiven Strafbarkeitsvoraussetzungen gehört insbesondere der Vorsatz, wobei es genügt, dass der Betreffende das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen ernsthaft für möglich hält (sog. Bedingter Vorsatz). Eine die Strafbarkeit tendenziell einengende Besonderheit besteht bei § 140 Nr. 2 StGB allerdings insofern, als zum Vorsatz auch eine bestimmte Vorstellung über die Rechtslage gehört, nämlich die Vorstellung, die Invasion sei wegen ihrer Zielrichtung gegen die territoriale Integrität und die politische Unabhängigkeit der Ukraine völkerrechtswidrig. Wer der russischen Propaganda glaubt und überzeugt ist, die Invasion sei zur Abwehr eines Angriffs seitens der Ukraine, zur Verhinderung eines Völkermords an der dortigen russisch-stämmigen Bevölkerung oder aus ähnlichen Gründen völkerrechtlich gerechtfertigt, der handelt ohne Vorsatz und kann nicht nach § 140 bestraft werden. Wenn ein Beschuldigter im Strafverfahren behauptet, er habe diese Überzeugung gehabt, und nicht geklärt werden kann, ob seine Behauptung stimmt, dann ist er folglich freizusprechen.


Wer hingegen weiß, dass er einen Angriffskrieg billigt, zugleich aber überzeugt ist, dies sei wegen seines Grundrechts auf Meinungsfreiheit erlaubt, erliegt einem Verbotsirrtum, wird aber trotzdem bestraft, weil sein Irrtum vermeidbar ist. Auch derjenige macht sich strafbar, der z. B. wegen sozialen Drucks bei der Symbol-Aktion mitmacht, obwohl er die Invasion als völkerrechtswidrig einordnet und sie deshalb innerlich ablehnt. Denn strafbar ist nicht eine bestimmte innere Einstellung, sondern nur das äußere Verhalten, wenn es den Eindruck erweckt, diese Person befürworte die Invasion.


Перевод выделенного, durch Google Übersetzer, etwas nachkorrigiert:

Кто верит российской пропаганде и убежден, что вторжение должно отразить нападение с Украины, для предотвращения там геноцида в отношении населения, этносам русского происхождения или по аналогичным причинам оправданным международным правом, действует без умысла и не может быть наказано по §140. Если обвиняемый утверждает в уголовном процессе, что у него была такое Убеждение, и невозможно было выяснить, правильность его утверждения, то он следовательно оправдан.

Warum ist die Banane krumm? Weil niemand in den Urwald zog und die Banane gerade bog!
 

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