Навальный
Судья имела право удалить Навального, однако не делала этого. Значит не воспринимала его высказывания настолько оскорбителными.
Что касается Германии, то в ответ на характеристику судьи и её решения в таком тоне:
„Bis hierhin kann man das Urteil als absichtlich oder unabsichtlich schlampig und arglistig ansehen.
Den Kern der richterlichen Tätigkeit verlassend protestiere ich folgend gegen das schäbige, rechtswidrige und eines Richters unwürdige Verhalten der Richterin … und meine, sie müsse effizient bestraft werden um zu verhindern, dass diese Richterin nicht auf eine schiefe Bahn gerät.“ (…)
„Sie begab sich an ihren Platz und fabulierte durcheinander“ (…)
„(…) ist nicht nur gelogen, sondern im Hinblick darauf, dass diese perfide Lüge benutzt wird, mich den Prozess verlieren zu lassen, niederträchtig und
gegen das Recht.“ (…)
Bundesverfassungsgericht сказал следующее:
Entscheidung des Gerichts
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss des BVerfG vom 28.07.2014, Az.: 1 BvR 482/13) gab dem Beschwerdeführer Recht und sah ihn durch die Verurteilung wegen Beleidigung in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. "Entgegen der Ansicht der vorinstanzlichen Gerichte könne auch die Forderung nach angemessener Bestrafung nicht als eine strafrechtlich relevante Schmähkritik angesehen werden. Eine überzogene und ausfällige Kritik genüge für sich genommen nicht. Erforderlich sei vielmehr zusätzlich, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund stehe, sondern die Herabsetzung der Person."
..
"Fazit
Auch eine überzogene und ausfallende Kritik muss nicht zwangsläufig zur Erfüllung des Beleidigungstatbestandes führen. Dies hat jedenfalls dann zu gelten, wenn die Äußerungen in Zusammenhang mit der Geltendmachung eigener Rechtspositionen stehen."