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Навальный
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Anton079 коренной житель
в ответ turgai 02.02.21 18:51
geplante Versammlung unter freiem Himmel muss spätestens 48 Stunden vor
der Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde (meist Landratsämter)
angemeldet werden, damit rechtzeitig alle Maßnahmen zur Gewährleistung
und zum Schutz der Versammlung getroffen werden können.
Переведи.