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Навальный

02.02.21 18:56
Re: Навальный
 
  Anton079 коренной житель
Anton079
in Antwort turgai 02.02.21 18:51

geplante Versammlung unter freiem Himmel muss spätestens 48 Stunden vor

der Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde (meist Landratsämter)

angemeldet werden, damit rechtzeitig alle Maßnahmen zur Gewährleistung

und zum Schutz der Versammlung getroffen werden können.

Переведи.хаха

 

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