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Навальный

02.02.21 18:51
Re: Навальный
 
turgai коренной житель
turgai
в ответ Anton079 02.02.21 12:12

2.1 Veranstalter (Art. 3 BayVersG)

Veranstalter ist derjenige, der die Versammlung

plant, organisiert und zu ihr aufruft bzw. einlädt. Jedermann hat das

Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten. Der

Veranstalter muss in der Einladung seinen Namen angeben.



Eine

geplante Versammlung unter freiem Himmel muss spätestens 48 Stunden vor

der Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde (meist Landratsämter)

angemeldet werden, damit rechtzeitig alle Maßnahmen zur Gewährleistung

und zum Schutz der Versammlung getroffen werden können.



In der Anmeldung muss auf folgende Punkte eingegangen werden:



- Ort der Versammlung
- Zeitrahmen der Versammlung
- Thema der Versammlung
- persönliche Daten von Veranstalter und Leiter
- ggf. wesentliche Änderungen

2.2 Leiter (Art. 4 Abs. 1 BayVersG) In der Regel ist der Veranstalter einer Versammlung auch gleichzeitig deren Leiter. Dies muss aber nicht der Fall sein. Leiter einer Versammlung ist derjenige, der bei der Durchführung der Versammlung vor Ort befugt ist, die wesentlichen Entscheidungen zu treffen und den äußeren Ablauf bestimmt. Er achtet darauf, dass die Ordnung und die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Dazu kann er auch Anweisungen an die Teilnehmer geben, die diese zu befolgen haben. Er kann Teilnehmern auch das Wort erteilen oder entziehen. Er kann die Versammlung jederzeit unterbrechen und beenden. Er bestimmt, wann eine unterbrochene Versammlung fortgesetzt wird. Außerdem muss er während der Versammlung anwesend sein.

Молдаванчик не выбрасывай молдавсий пасс пригодится

У меня казахского нет к сожалению, завидую Kоломойскому у него 3 гражданства.

 

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