Разрушенная европа
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Seehandelsrecht ( Piratenrecht )
Da der größte Teil der Meere internationale Gewässer darstellt, ist auch das Seerecht internationales Recht. Das Seerecht ist als Bestandteil des Verkehrsrechts das Sonderrecht der Schifffahrt auf See.[1] Unterscheiden lässt sich hierbei privates und öffentliches Seerecht. Von Bedeutung sind insbesondere das internationale öffentliche Seerecht, das das Seevölkerrecht bildet, im Privatrecht das Seehandelsrecht, im öffentlichen Recht das Seeschifffahrts- und Seeanlagenrecht und weitere Rechtsgebiete.[2] Trotz moderner Kommunikationsmittel ist die Seeschifffahrt von Isolierung gekennzeichnet, in der sich das Schiff, die auf ihm befindlichen Personen (Schiffsbesatzung und Passagiere) und die Schiffsladung außerhalb des Heimathafens befinden.[2] Auch das Fehlen staatlicher Souveränität auf hoher See macht internationale Regelungen erforderlich.
Geschichte
Das Seerecht ist das älteste Sonderrecht eines Transportmittels. Das Rhodische Seerecht galt als das erste und umfassendste Seerecht überhaupt, es war jedoch ungeschriebenes Gewohnheitsrecht.[3] Das Recht des Seehandels ist auf das Rhodische Seerecht (lateinisch lex Rhodia) von Rhodos des 8. und 9. Jahrhunderts vor Christus zurückzuführen.[4] Rhodos war dem Historiker Strabon (etwa 63 v. Chr. – nach 23 n. Chr.) zufolge wegen seiner gesetzlichen Ordnung und des Seewesens berühmt.[5] Isidor von Sevilla sprach nach 560 n. Chr. davon, dass es rhodische Gesetze über den Seehandel gebe.[6]
Erste Belege finden sich über das Rhodische Seerecht in den Digesten des römischen Corpus Iuris Civilis (528 – 534) von Justinian I.[7] Hierin übernahmen die Römer vermutlich im 1. Jahrhundert v. Chr. unter Tiberius das Rhodische Seerecht als Völkerrecht (lateinisch ius gentium) in ihr römisches Recht