Разрушенная европа
Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die "Behörden" der BRD", Länder, der Landkreise und der Städte und Gemeinden nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften werden von einem Staat an Behörden verliehen und nicht von einer NGO. Nur dann dürfen sich Behörden und Institutionen, wie z.B. Finanzämter, Gemeinden, Krankenkassen etc. als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" titulieren. Eine Verwaltung als Organisationsform, wie sie der BUND bzw. die Bundesrepublik in Deutschland und die Länder darstellen, handelt nicht hoheitlich (staatlich), sie verwalten (organisiert) nur, vielleicht "wie" ein Staat, aber eben nicht "als" Staat im vereinten Wirtschaftsgebiet (Art. 133 GG).
Im Übrigen liegen unter anderem englischsprachige Unterlagen aber auch deutschsprachige Unterlagen von Prof. Dr. Franz Hörmann vor, wonach alle Regierungen, sowie alle Körperschaften incl. aller Vereine (alle juristischen Personen) durch den OPPT (One People Public Trust) am 25. Dez. 2012 (Bekanntmachung der Erklärung der UCC 1-103 & 1-308 und UCC # 2013032035) rechtmäßig gepfändet und gelöscht wurden. Das hat zur Folge, daß alle juristische Personen gemäß UPIK Register weltweit nach dem Uniform Commercial Code (UCC) nicht mehr handlungs- und Geschäftsfähig sind ( vergl. UCC-Aktenregistrierungen des OPPT. WA DC UCC Ref Doc # 2012113593)
Das bedeutet konkret:
" BUND, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden haben niemals eine staatliche Legitimation besessen;
" BUND, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden handeln aus einem Geschäftsmodell heraus;
" Damit ist es de jure und de facto ausgeschlossen, daß BUND, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden "hoheitlich" tätig sein können oder sein konnten;
" BUND, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden haben mit dem Bürger keinen Vertrag auf der Grundlage der UCC Registrierungen (Bezug: WA DC UCC Doc #2012114776, 24. Oktober2012);
" Mitarbeiter und Bedienstete von BUND, Länder, Kreise Städte und Gemeinden in ihrer Rolle als vermeidliche Verwalter vermittelnd, handeln laut UCC in ihrer Arbeit persönlich und haftend mit ihrem gesamten Vermögen (vergl. WA DC UCC Ref. Doc #2012113593);