Разрушенная европа
И не только в полицию, но и егерю
Kam es zu einem Unfall, bei dem ein Wildtier involviert war, besteht in aller Regel Meldepflicht. Eine Ausnahme gilt zumeist bei Kleintieren wie Fröschen oder Igeln. Bei größeren Wildtieren, die angefahren und verletzt oder getötet wurden, wäre das Verlassen des Unfallortes ohne Meldung zwar nicht als Fahrerflucht zu werten. Dennoch kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erfüllt sein.
Doch nicht nur das sollte betroffene Unfallfahrer dazu animieren, Polizei und/oder den zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder einen Vertreter (z. B. Jäger oder Jagdpächter) zum Unfallort zu rufen. Wollen Sie einen Wildschaden gegenüber Ihrem Versicherer melden und regulieren lassen, benötigen Sie hierfür regelmäßig eine Wildunfallbescheinigung. Mit dieser können Sie gegenüber der Versicherung eindeutig nachweisen, dass der Schaden aus einem Wildunfall resultierte.
Der ausstellende Jagdausübungsberechtigte oder Vertreter kann für die geforderte Wildunfallbescheinigung eine Gebühr verlangen. Diese Aufwandsentschädigung beträgt in der Regel max. 15 Euro