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Разрушенная европа

29.03.19 19:52
Re: Разрушенная европа
 
reltsaB коренной житель
reltsaB

Was könnten entgegenstehende Bestimmungen sein? Steuerbescheide müssen nach Abgabenordnung schriftlich erteilt werden. Der § 126 BGB äußert sich zur Schriftform wie folgt:

“(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.”


In § 119 Abs. 3 AO wird dazu erläutert:

"Ein schriftlich oder elektronisch erlassener Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen. Ferner muss er die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten; dies gilt nicht für einen Verwaltungsakt, der formularmäßig oder mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird."

https://deutschermensch.wordpress.com/tag/schreiben-ohne-u...

https://www.verfassunggebende-versammlung.com/referendum.html / „Staatsschulden sind die Schulden, die der Staat bei seinen Bürgern hat." (с)
 

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