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Зачем люди иммигрируют в Германию?

24.05.18 17:14
Re: Зачем люди иммигрируют в Германию?
 
Hirn коренной житель
Hirn
in Antwort Galant2 24.05.18 09:47
Но вот когда покупаешь станок с абшрайбунгцайт 6-8 лет, или тот же компьютер, то купить его без НДС очень даже интересно.

А зачем этот геморой? Всё равно при Steuererklärung прийдётся заполнять, что вы купили без НДС и на сэкономленную сумму уменьшится сумма взаимозачёта.

Вот вам примерчик


Вопрос:

Hallo, alle zusammen habe eine Frage an euch. Angenommen ich habe Kleingewerbe gemäß §19 Abs. und ich habe mir auch die USt-ID-Nr. (Stichwort innergemeinschaftlicher Warenverkehr der EU) beantragt: habe die auch bekomme z.b. DE xxxxx. Jetzt kaufe ich ein Mantel für 500 Euro ohne Mehrwertsteuer in Spanien bei einen Händler und gebe ihm natürlich meine USt-ID-Nr. der stellt mir eine Rechnung von 500 Euro ohne Mehrwertsteuer aus. Der Mantel ist angekommen ich verkaufe den jetzt hier in Deutschland für 530 Euro an einen Kunden und stellen ihm eine Rechnung aus ohne die Mehrwertsteuer da Kleingewerbe. Wie viel ca. muss ich an Finanzamt zahlen? Habe ich dann ein minus Geschäft gemacht?


Ответ:

Na, ist doch ganz einfach:

1. Du hast einen innergemeinschaftlichen Erwerb getätigt (§ 1a Abs. 1 und 2 UStG). Die Befreiungsregelung des § 1a Abs. 3 UStG kommt nicht zum Tragen, weil du durch die Angabe deiner USt.-Identifikationsnummer ja extra auf die Befreiung verzichtet hast und nun zwei Jahre an diesen Verzicht gebunden bist (§ 1a Abs. 4 UStG).

Der innergemeinschaftliche Erwerb ist in Deutschland steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) und mangels Befreiungsvorschrift auch steuerpflichtig. Der Kauf des Mantels unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 %. 19 % auf 500 € sind 95 €, die du als Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb an das Finanzamt zu zahlen hast.

2. Zum Vorsteuerabzug aus deinem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG) bist du nicht berechtigt, weil die Vorschriften über den Vorsteuerabzug bei Kleinunternehmern keine Anwendung finden (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG). Du bekommst die 95 € also nicht vom Finanzamt erstattet.

Unterm Strich hast du mit deinem Mantelgeschäft also 65 € Verlust gemacht.

Die Hügel sprechen am liebsten von den Bergen
 

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