Вход на сайт
Разрушенная европа
1696854 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ Трумэн 16.05.18 11:55
Art. 46 [Schutz des Einzelnen und des Privateigentums]. Die Ehre und die Rechte der
Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen
und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
Art. 47 [Plünderungsverbot]. Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt
https://www.verfassunggebende-versammlung.com/referendum.html /
„Staatsschulden sind die Schulden, die der Staat bei seinen Bürgern hat." (с)