AFD - так ли страшен черт, как его малюют?
Цду на марше.
Aufgedeckt: Bundesregierung unterstützt Illegale beim Transfer ergaunerter Sozialhilfe ins Ausland
13. März 2018
http://www.anonymousnews.ru/2018/03/13/aufgedeckt-bundesre...
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Die Staatsanwältin forderte – im Vergleich zur Verteidigung, die ganz dreist für einen Freispruch plädierte – eine dreijährige Freiheitsstrafe wegen schweren Betrugs. Die Richterin hingegen verhängte mit Rücksickt auf die Islamideologie und den Kulturkreis der Mitbürger nur eine lächerliche Bewährungsstrafe. Das sorgte bei den Straftätern nur für ein müdes Lächeln. Zudem klagten sie kurz darauf sofort auf Kosten der Steuerzahler gegen den Rückforderungsbescheid in Höhe von 75.000 Euro und forderten weiterhin Sozialhilfe ein. Immerhin hatte die Richterin ihnen während der Verhandlung gütig gesagt: „Bestimmt hatten Sie Anspruch auf Leistungen – aber auf weniger.“
Wenn Sie als Deutscher (also Mensch zweiter Klasse) diese Summe an Steuern hinterzogen hätten, dann würden Sie direkt ins Gefängnis wandern. Ab einem Steuerbetrug von 50.000 Euro müssen Sie laut Urteil des Bundesgerichtshofsaus dem Jahre 2008 ins Gefängnis. Als Migrant droht Ihnen in diesem Fall höchstens die Fortzahlung der Sozialhilfe.