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За что Запад ненавидит Россию?

30.01.18 19:04
Re: За что Запад ненавидит Россию?
 
Hirn коренной житель
Hirn
в ответ 12abc34 30.01.18 18:49
Копии хватит

Die Vorschrift des § 11 Abs. 5 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist hier eindeutig. Danach ist der Fahrzeugschein mitzuführen und bei Verlangen auszuhändigen.

Die häufig anzutreffende Ansicht, dass es ausreichend sei, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Fahrzeugs aufzubewahren ist falsch. Kopien sind keine gültigen Dokumente. Nach § 48 Nr. 5 FVZ in Verbindung mit der Anlage des Bußgeldkataloges ist ein Verwarngeld von 10,00 Euro zu zahlen, wer nicht den Fahrzeugschein – im Original – mit sich führt. Bei anderen Handhabungen durch die örtlichen Polizeibehörden handelt es sich lediglich um eine Kulanz des kontrollieren Polizeibeamten.

Die Hügel sprechen am liebsten von den Bergen
 

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