AFD - так ли страшен черт, как его малюют?
Нам нужны свои в Бундестаге чтобы не принимали антиаусзидлеровские законы как в 1992м в 1996м годах
или вот этот закон лишающий всех Ауссидлеров у кoторых супруга по 7 параграфу пенсии за детей
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f...
Gehört zwar der Vater, nicht aber die Mutter zum anspruchsberechtigten Personenkreis des FRG (zum Beispiel Anerkennung nach § 7 Abs. 2 BVFG), ist bei einer gemeinsamen Erziehung für die Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum Vater die Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung nach § 28b Satz 2 FRG >>(FRG § 28b G0) innerhalb eines Jahres nach dem Zuzug erforderlich (RBRTB 2/97, TOP 13). Dies gilt auch dann, wenn die Mutter (zum Beispiel nach der Scheidung) im Herkunftsgebiet verblieben ist. Die Abgabe der übereinstimmenden Erklärung ist auch für Zeiten nach dem 31.12.2001 weiterhin erforderlich, obwohl zum 01.01.2002 der im Fremdrentenrecht bestehende "eigenständige Hinterbliebenenrentenanspruch" durch § 14a FRG >>(FRG § 14a G0) erheblich eingeschränkt wurde (PGFRG 1/2004, TOP 5).
Beachte:
Überlebenden Elternteilen ist bei einer gemeinsamen Erziehung im Wege der Rechtsauslegung auch dann noch eine einjährige Frist (ausgehend vom Zuzug) zur alleinigen Abgabe einer "gemeinsamen" Erklärung einzuräumen, wenn ein Elternteil nach dem 31.12.1996 verstorben ist, unabhängig davon, ob der andere Elternteil im Herkunftsgebiet (zum Beispiel in der UDSSR) oder im Bundesgebiet verstorben ist (RBRTN 1/2006, TOP 11).
Siehe Beispiel 2 >>(FRG § 28b R10)
Wird die übereinstimmende Erklärung nicht
innerhalb der Jahresfrist abgegeben, weil innerhalb dieser Frist keine
Beratung vorgenommen werden konnte, kommt ein sozialrechtlicher
Herstellungsanspruch grundsätzlich nicht in Betracht (AGFAVR 3/2004, TOP 12).
и pодавать в суд нельзя и это правовое Государство