AFD - так ли страшен черт, как его малюют?
мы либо под оккупацией до ныне
Der ‘Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland’,
besser bekannt als Zwei-plus-Vier Vertrag, geschlossen zwischen den
Alliierten und den beiden deutschen Staaten ist in diesem Punkt
eindeutig. Art 7 II gewährt Deutschland die “volle Souveränität über
seine inneren und äußeren Angelegenheiten”. Deutschland ist seitdem
unstrittig ein vollständig souveräner Staat4. Der Originaltext der Norm lautet wie folgt 5:
dieses Grundgesetz hat seine Gültigkeit für heute schon verloren???
Als angeblicher Beweis für die Unwirksamkeit des Grundgesetzes wird meist Art. 146 GG angeführt. Dabei wird der Inhalt dieses Artikels weitgehend falsch interpretiert. Diese Norm wurde zuletzt 1990 im Rahmen des Einigungsvertragsgesetzes geändert und stellt zunächst die Wirksamkeit des Grundgesetzes für das nun gesamtdeutsche Staatsvolk fest. Darüber hinaus ermöglicht Art. 146 GG das Erlassen einer neuen Verfassung im Wege einer Volksabstimmung. Damit ist jedoch nichts darüber gesagt, dass die aktuell gültige Verfassung unwirksam wäre, noch ist die Verfassungsneugestaltung verpflichtend. Vielmehr stellt Art. 146 GG, neben Art. 79 II GG, nur eine Möglichkeit zur Verfassungsänderung dar, die aber mangels eines festgelegten Verfahrens momentan nicht zu verwirklichen ist. 7 Wichtig ist auch zu verstehen, dass auch eine Verfassungsneugestaltung nach Art. 146 GG den Grenzen der sog. Ewigkeitsgarantie, Art. 79 III GG, unterliegt und daher die Grundprinzipien des Grundgesetzes (zB. Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, etc.) nicht beseitigen könnte.
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