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Разрушенная европа
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dazan местный житель
в ответ Дения 23.09.17 11:51
" Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mit in den Wahlraum nehmen, können Sie dennoch wählen. Allerdings müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Wenn Sie dagegen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnte es sein, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
In diesem Fall hat der Wahlvorstand Sie zurückzuweisen und Sie können nicht wählen.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich daher unbedingt mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung setzen."