меры безопасности в ФРГ в свете трагедий в Лондоне и в хайме Регенсбурга
на какую хню тратяться деньги...пиджак weiter so
http://www.bild.de/news/inland/mord/warum-wurde-dieser-afg...
► 2005: Mostafa J. (damals 29) reist legal aus Afghanistan ein.
► 12. Mai 2006: Hochzeit mit einer Afghanin (mittlerweile geschieden).
► Am 6. Juni 2006: Aufenthaltserlaubnis, die später bis Juni 2009 verlängert wird.
► 13.
März 2009: Geburt seiner Tochter. Zwölf Tage später wird J. verhaftet.
Grund: Er hatte am 11. Dezember 2008 nach einem Familienstreit seine
Münchener Wohnung angezündet und versucht, die Tat einem Cousin in die
Schuhe zu schieben. Er gesteht die Tat.
► 29. Oktober 2009: Das Landgericht München verurteilt J. wegen schwerer Brandstiftung zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft.
► 13. Juli 2011: Während der Haft weist die Stadt München J. aus. Er soll aus der Haft abgeschoben werden. Dagegen klagt er.
► 24. Januar 2012: Mostafa J. stellt einen Asylantrag. Der wird ein halbes Jahr später abgelehnt, auch dagegen klagt er.
► 5. Dezember 2012: Der Afghane (noch immer in Haft), verliert die Klage gegen seine Ausweisung. Aber weil noch keine gerichtliche Entscheidung zu seinem Asylantrag gefallen ist, kann er wieder nicht abgeschoben werden.
► 2014: J. erwirkt vor dem Verwaltungsgericht ein Abschiebeverbot, erhält eine Duldung.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (60, CSU): „Er hat in seinem Antrag geltend gemacht, dass er zum Christentum übergetreten sei.“ Als Christ, so das Gericht, drohe ihm in Afghanistan der Tod. Herrmann: „Diese Entscheidung war für die Behörden bindend.“
► 2015 und
2016: Mostafa J. stellte laut Regierungsbezirk Anträge auf Unterbringung
in einer anderen Stadt. Behörden boten ihm eine Unterkunft in Bad
Kötzting an. Dies lehnte Mostafa J. ab.