Вход на сайт
ПМЖ в Европе или Германии
9645 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ Пух 28.05.17 15:11
Пух угадал все буквы но не смог прочесть слово.
Почемуто вам каждый день не везёт в этом
Für den Einsatz des Einkommens sind die §§ 82 bis 84 und für den Einsatz des Vermögens die §§ 90 und 91 anzuwenden, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, sind zu berücksichtigen.