Вход на сайт
ПМЖ в Европе или Германии
9645 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ Altwad 28.05.17 14:16
Erstes KapitelAllgemeine Vorschriften§ 1 Aufgabe der Sozialhilfe§ 2 Nachrang der Sozialhilfe§ 3 Träger der Sozialhilfe
§ 1 Aufgabe der Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Потом читай
Данное сообщение создано инопланетным агентом выполняющим на территории России функции рептилоида. Короче редкостная тварь