Вход на сайт
ПМЖ в Европе или Германии
9645 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ Altwad 28.05.17 14:24
Das Bundessozialgericht hatte über die angemessene Größe einer Eigentumswohnung zu entscheiden, die einem ALG II-Empfänger gehört. Als nicht unangemessen groß gilt eine Wohnfläche, die bei einem Vier-Personen-Haushalt 120 qm nicht übersteigt. Bei weniger Familienangehörigen sind für jede Person 20 qm abzuziehen. Im Einzelfall kann auch bei Einzelpersonen eine Wohnung von 80 qm noch angemessen sein und damit zum so genannten Schonvermögen gehören.