Немецкие пенсионеры
Neue Fernbuslinien durften nach dem bis zum 31. Dezember 2012 gültigen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nur eingerichtet werden, wenn sie keine Konkurrenz zur Eisenbahn oder zu bestehenden Buslinien darstellten. Da Deutschland – im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern – über ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz verfügt, an das alle Großstädte und Ballungszentren angeschlossen sind, hatte der Inlandverkehr mit Fernbussen in Deutschland eine wesentlich geringere Bedeutung als in vielen anderen Ländern. Die seit 2009 amtierende Bundesregierung sah jedoch in ihrer Koalitionsvereinbarung vor, den Busfernlinienverkehr zuzulassen und dazu § 13 PBefG zu ändern.[1] Im April 2010 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 26. Juni 2010, Az. 3 C 14.09, (vgl. Pressemitteilung des BVerwG Nr. 56/2010) zum § 13 Abs. 2 PBefG, dass – entgegen jahrzehntelanger Praxis – bereits ein deutlicher preislicher Vorteil für eine Busverbindung im Vergleich zu bestehenden Bahn-Verbindungen eine „wesentliche Verbesserung“ im Sinne des § 13 Abs. 2 PBefG darstellen kann. Das Bundeskabinett beschloss am 3. August 2011, das PBefG zu ändern und damit eine weitgehende Freigabe von Fernbuslinien zu ermöglichen.[2] Am 14. September 2012 einigten sich die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP sowie Bündnis90/Die Grünen darauf, einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf in den Bundestag einzubringen und im Herbst 2012 abschließend zu beraten;[3] der Bundesrat hat dem veränderten Gesetzesentwurf am 2. November 2012 zugestimmt,[4] so dass das Gesetz am 1. Januar 2013 in Kraft trat.