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В Союзе я бы ему в пятак дала...

14.04.05 00:49
Re: В Союзе я бы ему в пятак дала...
 
-Archimed- знакомое лицо
in Antwort ALAMO 14.04.05 00:35
<╖ 823 BGB: Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (...)
Wer andere beschädigt, hat nicht nur Ärger mit dem Strafrecht, sondern auch mit dem Zivilrecht (= er muß zahlen). Noch eine böse Überraschung für die Täter: Gibt es deren mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner, egal ob sie Mitläufer oder Initiatoren der Straftat waren. Das bedeutet, daß sich das Opfer aussuchen darf, von wem es entschädigt wird. Wenn also ein Hausbesitzer und ein Sozialhilfeempfänger eine Politesse ins Krankenhaus schicken, werden Krankenkasse (Heilungskosten), Stadt (Gehaltsfortzahlung) und Politesse (Schmerzensgeld) zuerst den Hausbesitzer pfänden, da beim Sozialhilfeempfänger nichts zu holen ist. Der Hausbesitzer muß dann sehen, wie er den Anteil der Kosten vom Sozialhilfeempfänger bekommt, damit hat aber die Politesse nichts mehr zu tun. >
 

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