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Разрушение ЕС. Беженцы в Европе
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Ichbinsie знакомое лицо
в ответ Altwad 04.09.16 19:23, Последний раз изменено 04.09.16 19:29 (Ichbinsie)
Да, большие проблемы. Рада, что у вас с пониманием прочитанного текста все хорошо. http://www.oeffentlichen-dienst.de/tvoed/urlau...
Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 01. April 2014 wurde die Urlaubsregelung, die bis dato bestand hatte, komplett umstrukturiert.Die Staffelung der Altersgrenzen fiel weg. Dafür erhielten alle Beschäftigten in Vollzeit einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr (§26 TVöD). Für Teilzeitbeschäftigte gilt ab 2014 ein Urlaubsanspruch, der sich an den geleisteten Wochenarbeitsstunden orientiert.Auszubildende erhalten ab 2014 einen Tag mehr Urlaub. Der neue Urlaubsanspruch beträgt ab 2014 28 Tage pro Jahr (§ 9 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – und § 9 Abs. 1 Satz 1 TVAöD – Besonderer Teil Pflege –).Auszubildende, die sich im zweiten und dritten Lehrjahr befinden und in einem Pflegeberuf tätig sind, erhalten einen Zusatztag Urlaub pro Jahr, sofern sie im Schichtdienst eingeteilt sind (§ 9 Abs. 1 Satz 2 TVAöD – Besonderer Teil Pflege).Praktikanten erhalten ähnlich wie Auszubildende 28 Tage Urlaub pro Jahr. Hier gilt ebenso ein Inkrafttreten ab dem Kalenderjahr 2014 (§ 10 TVPöD).