Разрушение ЕС. Беженцы в Европе
атож, 40-к раз на воровстве ловили, вот Швейцарцы молодцы, меры принимают, у нас же толерасты пока лютуют.
Durchsetzungsinitiative ist die Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländer/innen unabhängig vom Strafmaß, vom Familienstand und von den Einzelheiten des Falles. Es gibt auch keine Abwägungsklausel. Lediglich bei Notwehr oder Notstand kann von einer Abschiebung abgesehen werden. Ausnahmen für anerkannte Flüchtlinge sind nicht vorgesehen. Gelten sollen die Regelungen auch für in der Schweiz geborene und aufgewachsene Nachkommen von Einwanderern, die nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft haben.
Eine Ausweisung muss nach dem SVP-Vorschlag erfolgen, wenn
eine bestimmte Straftat begangen wurde. Dies betrifft
neben schweren Straftaten u.a. auch Sozialhilfebetrug, Verstoß
gegen bestimmte Artikel des Betäubungsmittelgesetzes
und
leichte Straftaten, u.a. Raufhandel, Diebstahl, Geldfälschung,
falsche Anschuldigung, wenn die Person in den vergangenen zehn
Jahren zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
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