Разрушение ЕС. Беженцы в Европе
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den
Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei
völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die
Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer
besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der
Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur
Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und
dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des
Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung
beschränkt.
Wenn also im Grundgesetz (die zitierte Stelle) etwas von einer
Friedensregelung oder der Vorbereitung einer solchen geschrieben steht,
darüber hinaus etwas vom Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung, dann
kommt man mit gesundem Menschenverstand
nur zu einem Schluss.
Deutschland ist ein besetztes Land, wir haben keinen Friedensvertrag und
der Status Quo nach dem 8. Mai 1945 hat sich seither nicht verändert.
Damit steht auch fest, dass die Deutschen, sprich die Menschen in
Deutschland mitnichten das letzte Wort haben. Das haben immer noch die
Siegermächte, auch wenn dies nicht vordergründig propagiert. Für diese
Annahme sprechen solche Sachen wie die inzwischen bestätigte
„Kanzlerakte“, die offenbar den Befugnisrahmen einer jeden Deutschen
Regierung regelt und die selbstverständlich geheim ist.