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Разрушение ЕС. Беженцы в Европе
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в ответ Gennadi 68 19.09.15 22:06
Сказки бабы-маши про предпринимателей-беженцев рассказывайте не здесь
http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/BuergerDrittstaat/Selbstaendige/selbsta...
Selbständige
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten, wenn ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung gesichert ist (§ 21 Abs. 1 S. 1 AufenthG).
Weitere Infos: Broschüre „Bildung und Beruf“, Seiten 22ff und Seite 36
Sie haben ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen oder als Forscher oder Wissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder zum Zwecke der Forschung? Dann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bereits dann erhalten, wenn die beabsichtigte Tätigkeit einen Zusammenhang mit den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen oder der bisherigen Tätigkeit als Wissenschaftler oder Forscher erkennen lässt (§ 21 Abs. 2a AufenthG).
http://www.proasyl.de/de/themen/basics/basiswissen/rechte-der-fluechtlinge/

http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/BuergerDrittstaat/Selbstaendige/selbsta...
Selbständige
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten, wenn ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung gesichert ist (§ 21 Abs. 1 S. 1 AufenthG).
Weitere Infos: Broschüre „Bildung und Beruf“, Seiten 22ff und Seite 36
Sie haben ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen oder als Forscher oder Wissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder zum Zwecke der Forschung? Dann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bereits dann erhalten, wenn die beabsichtigte Tätigkeit einen Zusammenhang mit den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen oder der bisherigen Tätigkeit als Wissenschaftler oder Forscher erkennen lässt (§ 21 Abs. 2a AufenthG).
http://www.proasyl.de/de/themen/basics/basiswissen/rechte-der-fluechtlinge/
В ответ на:
Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. Auch danach haben sie nur schlechte Chancen auf einen Job, weil es "bevorrechtigte Arbeitnehmer" gibt. Dies sind Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge.
Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge - ohne die oben beschriebenen Einschränkungen - arbeiten.
Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. Auch danach haben sie nur schlechte Chancen auf einen Job, weil es "bevorrechtigte Arbeitnehmer" gibt. Dies sind Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge.
Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge - ohne die oben beschriebenen Einschränkungen - arbeiten.
Der Gesetzgeber wird alles tun, damit seine Systeme finanzkräftig bleiben.(c)
https://m.youtube.com/watch?v=aWki_JEWXoo