Все работы хороши.
Вот некоторые выдержзки к "истории вопроса"
В ответ на:http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/PRM-15321-Begrundung...
Prostituierte sollen jederzeit die Möglichkeit haben aus ihrer
Tätigkeit └auszusteigen⌠, z. B. indem sie Umschulungsmaßnahmen
in Anspruch nehmen können.
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Eine Klarstellung ist dahin gehend notwendig, Prostituierten,
die freiwillig ihre Tätigkeit anbieten, rechtlichen Schutz
zu gewähren. Ihre Tätigkeit wird vom Gesetzgeber nicht als
gegen die guten Sitten verstoßend gewertet. ╖ 138 Abs. 1
BGB ist insoweit nicht mehr anwendbar.
Zu Artikel 2
Durch die Streichung des ╖ 180a Abs. 1 Ziffer 2 StGB wird
Prostituierten die Möglichkeit gewährt, rechtlich abgesichert
und unter angemessenen Bedingungen freiwillig als
abhängig Beschäftigte in Bordellen oder auch selbständig
tätig zu sein.
Damit haben Bordellbetreiber nunmehr die Möglichkeit, die
bei ihnen freiwillig und ohne Ausbeutung beschäftigten
Prostituierten bei der Sozialversicherung anzumelden, ohne
sich der Gefahr der Strafverfolgung wegen Förderung der
Prostitution auszusetzen.
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Presse/pressemitteilungen,did=4568.html
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Nach der Neuregelung, die - nach Bestätigung durch den Bundesrat - zum 1.1.2002 in Kraft treten soll, erhalten Prostituierte in Beschäftigungsverhältnissen die Möglichkeit der Absicherung in der Sozialversicherung . Dies bedeutet für sie Ansprüche auf Umschulung und Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsmarkt sowie auf Leistungen der gesetzlichen Gesundheitsversorgung, der Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Natürlich können sie auch freiberuflich ihrer Tätigkeit nachgehen und ihr Entgelt gerichtlich einklagen. Nur die Prostituierte erhält rechtswirksame Forderungen, nicht der Freier. Auch bestehen zwischen Arbeitgeber und Prostituierten nicht die üblichen Arbeitgeberrechte: der Arbeitgeber hat nur eingeschränkte Weisungsrechte, es gibt für die Prostituierte keine Kündigungsfristen und gegen sie können keine Ansprüche wegen angeblicher "Schlechtleistung" geltend gemacht werden. Im Strafgesetzbuch werden die Teile gestrichen, die bisher die Förderung der Prostitution auch ohne Ausbeutung und Freiheitseinschränkung der Prostituierten unter Strafe stellten. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zuhälterei im engeren Sinne und die Zuführung Jugendlicher zur Prostitution bleiben selbstverständlich weiterhin strafbar.
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Ющенко нужен не президент с криминальным прошлым,а президент с криминальным настоящим.(c)