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Европейский суд разрешил Германии не выплачивать пособия безработным мигрантам

11.11.14 16:24
Европейский суд разрешил Германии не выплачивать пособия безработным мигрантам
 
Maybe75 коренной житель
Maybe75
Столько лет платить и наконец-то разродились:
Luxemburg - Das Urteil wurde in ganz Europa mit großer Spannung erwartet: Haben EU-Ausländer in Deutschland ein Recht auf Hartz IV, selbst wenn sie nie gearbeitet haben? Nein, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, urteilten die Richter. Deutschland darf damit Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen.
Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Die 25-Jährige Rumänin Elisabeta Dano wohnt mit ihrem fünfjährigen Sohn bei ihrer Schwester in Leipzig. Dano lebt bereits seit 2010 in Deutschland, ernsthaft nach Arbeit gesucht hat sie aber wohl nie. Das Jobcenter in Leipzig hat deshalb ihren Antrag auf Hartz IV abgelehnt. Dano wollte das nicht hinnehmen. Auch das Leipziger Sozialgericht stufte Dano als nicht arbeitssuchend ein. Das Gericht hatte den EuGH um Klärung gebeten.
Dieser bestätigte nun das geltende nationale Recht. Der EuGH schrieb, die Frau verfüge nicht über "ausreichende Existenzmittel" und könne deshalb laut EU-Recht kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. Sie könne sich deshalb nicht auf das im EU-Recht verankerte Diskriminierungsverbot berufen.
Das Urteil ist aber nicht automatisch auf EU-Bürger übertragbar, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Hier sind weitere Vorschriften anwendbar, die der EuGH in seinem aktuellen Urteil noch nicht geprüft hat, sagte ein Gerichtssprecher. Einen solchen Fall hatte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel dem EuGH vorgelegt. Dazu gibt es noch keine Entscheidung der Luxemburger Richter.
Weitere Gerichtsentscheidungen stehen noch aus
Arbeitsuchende Zuwanderer aus EU-Ländern sind in Deutschland laut Sozialgesetzbuch II generell von Hartz IV ausgeschlossen. Ob das mit EU-Recht vereinbar ist, ist aber strittig.
Auch deutschen Staatsbürgern kann der Hartz-IV-Satz gekürzt und im äußersten Fall sogar verweigert werden, wenn sie keine Arbeit annehmen, obwohl sie nachweislich dazu in der Lage wären.
In Deutschland war eine Flut von neuen Hartz-IV-Anträgen von EU-Zuwanderern befürchtet worden, wenn der Gerichtshof eine Korrektur der nationalen Regeln gefordert hätte. Das nun verkündete Urteil ist eine sogenannte Vorabentscheidung, um die das höchste europäische Gericht gebeten worden war, bevor vor einem deutschen Gericht ein endgültiges Urteil fällt.
Der Gerichtshof wies ausdrücklich darauf hin, dass kein Aufnahmestaat von EU-Zuwanderern nach EU-Recht verpflichtet sei, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. EU-Bürger haben zwar auch ohne Job das Recht, in jedem EU-Land zu leben. Doch dieses Aufenthaltsrecht ist an Bedingungen geknüpft: Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren, macht das EU-Recht das Aufenthaltsrecht davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügten. Das heißt, sie müssen ein entsprechendes Finanzpolster besitzen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
(Rechtssache C-333/13)
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-eugh-urteil-zu-frau-aus-rumae...
Статья на русском:
http://tass.ru/mezhdunarodnaya-panorama/1565380
Само решение:
curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=152523&pageIndex=...
(-: ʁɔvʎнdǝвǝdǝu dиw
 

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