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Коммунизм для Русских Немцев стал реальностью

14.01.05 08:08
Re: Коммунизм для Русских Немцев стал реальностью
 
Mutaborr13 коренной житель
Mutaborr13
в ответ Schloss 14.01.05 01:22, Последний раз изменено 14.01.05 08:18 (Mutaborr13)
А бабушка, очевидно, помнит, что когда-то раньше за такие мелочи виновных отправляли прямиком в кацет... следующим автобусом.
Конечно же помнит..эх молодость молодость. Первый ее донос, второй, третий...ВЫ же знаете, что во времена жития сей бабушки стукачество поощрялось. Даже ее папа стучал по указанию тов. Гитлерa
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http://www.inidia.de/heimtueckegesetz.htm
Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen
vom 20. Dezember 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 1269)
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
..
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner
Der Stellvertreter des Führers
Reichsminister ohne Geschäftsbereich
R. Heß
Der Reichsminister des Innern
Frick
(zugleich für den Reichsminister der Luftfahrt)
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http://www.bpb.de/publikationen/L5JXH6,0,0,Verweigerung_im_Alltag_und_Widerstand...
http://www.geschichte.uni-hannover.de/projekte/hildesheim/denunziation.html
"Heimtücke":Die Rechtsgrundlage für viele Denunziationen
Wichtigste Grundlage für die Bestrafung regimekritischer Äußerungen war das "Heimtückegesetz" vom 20.12.1934. Danach wurde mit Gefängnis bestraft, wer "öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen" tätigte, die geeignet waren, "das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben". Verschärft wurde diese Strafandrohung noch dadurch, dass nicht nur öffentliche, sondern auch in privatem Rahmen gemachte Aussagen unter Strafe gestellt wurden, "wenn der Täter damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen würde". Das Gesetz setzte dabei ganz auf die Bereitschaft der Bevölkerung zur Denunziation, da die personell ohnehin schlecht ausgestattete Gestapo sonst kaum in der Lage gewesen wäre, regimekritische Äußerungen oder ähnliche Vergehen zu verfolgen. Der Staat hob somit jegliche Privatsphäre auf, man war zu ständiger Selbstzensur gezwungen. Vernachlässigte man diese, lieferte man sich gänzlich dem Wohlwollen seiner Gesprächspartner oder Zuhörer aus.
Dennoch existierte von seiten des Staates keinerlei "Anzeigepflicht", wenngleich der vorauseilende Gehorsam vieler Denunzianten diesen Eindruck erwecken könnte. So zeigte eine Hildesheimerin im Jahr 1938 ihren Untermieter bei der Gestapo an, da dieser ihr gegenüber in einem Gespräch unter vier Augen abfällige Äußerungen über Hitler und Mussolini getan hatte. Im Prozess um ihre Anzeige nach dem Krieg gab sie zu Protokoll, aus reinem Selbstschutz gehandelt zu haben: "Da ich fürchtete, daß ich durch sein Benehmen Unannehmlichkeiten bekommen könnte, bin ich zur Gestapo gegangen". Obwohl nicht ersichtlich ist, wie seine Bemerkungen außer durch die Anzeigeerstatterin selbst an die Öffentlichkeit hätten kommen sollten und deren Motiv somit äußerst fragwürdig erscheint, wurden die Ermittlungen in diesem Fall eingestellt.
"Denunziantentum böser und mißgünstiger Nachbarn": Denunziation ja, Denunzianten nein
Der Umgang des NS-Staates mit den Denunziationen erscheint paradox: So sehr der Staat auch auf freiwillige Denunziationen angewiesen war, so unbeliebt war der Denunziant
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Ющенко нужен не президент с криминальным прошлым,а президент с криминальным настоящим.(c)
~~~~~~~~~~Привилегии евреев-Kontingentflüchtlingen в ФРГhttp://eleft.com/199
 

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