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нападение на дипработника РФ в его жилище в Нидерландах
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Barinov свой человек
in Antwort Barinov 12.10.13 11:19, Zuletzt geändert 12.10.13 11:27 (Barinov)
Еще раз обратимся к действий (HE-) "по АНОНИМНОМУ доносу"
- на примере законов Германии
*Wenn jemand eine anonyme Anzeige bei der Polizei macht?
**Die Polizei (und die Staatsanwaltschaft genauso) ist von Amts wegen verpflichtet, jeder Strafanzeige nachzugehen.
(Etwas anders sieht es ggf. bei Antragsdelikten aus - also den Straftaten, die nur auf Antrag eines Geschädigten verfolgt werden können. Wenn es einen Antrag gibt, muß die Ermittlungsbehörde auch wissen, wer den gestellt hat. Davon wiederum gibt es dann die Ausnahme, daß bei einigen Antragsdelikten auch von Amts wegen ermittelt werden kann, wenn ein besonderes öffentliches Interesse daran gegeben ist.)
Allerdings können die Ermittlungsbehörden bei einer anonymen Anzeige den Anzeigenden nicht als Zeugen vernehmen - und das wiederum kann dazu führen, daß ein Ermittlungsverfahren im Sande verläuft, weil die weiteren Ermittlungen an fehlenden Zeugen scheitern...
(Anonyme Anzeige: "Herr Meier hat das Auto von Herrn Müller demoliert."
Meier auf Nachfrage der Polizei: "Nö. Hab ich nicht."
-Weitere Anhaltspunkte, Indizien usw. liegen nicht vor.
-Zeugen sind nicht bekannt.
Dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, daß nix weiter passieren wird. Vor Gericht kommt der Staatsanwalt nämlich mit einer anonymen Aussage nicht weit.)
http://www.juraforum.de/forum/polizeirecht/polizei-und-anonyme-anzeige-422115
- на примере законов Германии
*Wenn jemand eine anonyme Anzeige bei der Polizei macht?
**Die Polizei (und die Staatsanwaltschaft genauso) ist von Amts wegen verpflichtet, jeder Strafanzeige nachzugehen.
(Etwas anders sieht es ggf. bei Antragsdelikten aus - also den Straftaten, die nur auf Antrag eines Geschädigten verfolgt werden können. Wenn es einen Antrag gibt, muß die Ermittlungsbehörde auch wissen, wer den gestellt hat. Davon wiederum gibt es dann die Ausnahme, daß bei einigen Antragsdelikten auch von Amts wegen ermittelt werden kann, wenn ein besonderes öffentliches Interesse daran gegeben ist.)
Allerdings können die Ermittlungsbehörden bei einer anonymen Anzeige den Anzeigenden nicht als Zeugen vernehmen - und das wiederum kann dazu führen, daß ein Ermittlungsverfahren im Sande verläuft, weil die weiteren Ermittlungen an fehlenden Zeugen scheitern...
(Anonyme Anzeige: "Herr Meier hat das Auto von Herrn Müller demoliert."
Meier auf Nachfrage der Polizei: "Nö. Hab ich nicht."
-Weitere Anhaltspunkte, Indizien usw. liegen nicht vor.
-Zeugen sind nicht bekannt.
Dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, daß nix weiter passieren wird. Vor Gericht kommt der Staatsanwalt nämlich mit einer anonymen Aussage nicht weit.)
http://www.juraforum.de/forum/polizeirecht/polizei-und-anonyme-anzeige-422115